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Wolf-Schutzstatus bei Berner Konvention wird nicht zurückgestuft

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Frankreich,

Die Schweiz wollte den Wolf von der Liste der «streng geschützten Tierarten» streichen und bei den «geschützten Tierarten» aufnehmen. Dies wurde aber abgelehnt.

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Schutzstatus nicht herabgestuft: Der Wolf bleibt «streng geschützt». (Archivbild) - sda - Keystone/ALEXANDRA WEY

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Berner Konvention bleibt der Wolf «streng geschützt».
  • Am Dienstag wurde der Antrag auf eine Herabstufung abgelehnt.
  • Dies wurde bei der Jahrestagung in Strassburg entschieden.

Der Wolf bleibt bei der Berner Konvention «streng geschützt». Der Antrag auf eine Herabstufung des Schutzstatus ist am Dienstag in Strassburg abgelehnt worden. Die Schweizer Naturschutzorganisationen begrüssen dies.

Von den 30 Stimmberechtigten des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention sprachen sich nur sechs für den Schweizer Antrag aus. Dies sagte Friedrich Wulf, Projektleiter «Internationale Biodiversitätspolitik» bei Pro Natura, der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Wulf war bei der Jahrestagung in Strassburg anwesend.

1979 unterzeichnet

Das Übereinkommen über die Erhaltung der wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume wurde 1979 in der Bundeshauptstadt unterzeichnet. Von 44 Ländern wurde dies, darunter die Schweiz sowie der Europäischen Union, ratifiziert.

Die Schweiz hatte den Antrag beim ständigen Ausschuss der Berner Konvention bereits 2018 eingereicht. Die Bearbeitung war jedoch vertagt worden. Die Kommission wollte bessere Daten zu den Wolfspopulationen abwarten.

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