Zwei Umweltorganisationen verklagen EU wegen ihrer Klimaziele
Zwei Umweltorganisationen klagen gegen die EU wegen «unzureichender» Klimaziele.
Zwei Umweltorganisationen haben die Europäische Kommission wegen «unzureichender» Klimaziele der Mitgliedsstaaten bei einem europäischen Gericht verklagt. Dabei stützten sich die Kläger auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser hatte die Schweiz in einem ähnlichen Fall verurteilt.
Die Organisationen CAN Europe und Global Legal Action Network (GLAN) teilten am Dienstag mit, dass die Kommission den Mitgliedsstaaten «unzureichende» Klimaziele zugewiesen habe, die gegen die Verpflichtung des Pariser Klimaabkommens von 2015 verstossen könnten. Im April hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Schweiz wegen mangelnder Massnahmen gegen den Klimawandel in einem von Umweltschützern als «historisch» bezeichneten Richterspruch verurteilt.
Klage richtet sich gegen EU und ihre Mitgliedsländer
Dieser soll für alle 46 Mitgliedsstaaten des Europarates gelten. Alle 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) anerkennen den EGMR. Die Kläger richteten sich diesmal gegen die EU und ihre Mitgliedsstaaten.
Diese sollen ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 senken. Konkret fordern sie in ihrer Beschwerde die Kommission auf, die zulässigen Emissionswerte nach unten zu korrigieren.
EU-Kommission: Klimapläne reichen nur für 51 Prozent Emissionsreduktion
Ursprünglich sollten die 27 EU-Länder der Europäischen Kommission im Sommer 2023 Pläne vorlegen. In denen sollten sie ihre Massnahmen zur Erreichung des Ziels, die Emissionen bis 2030 um 55 Prozent zu senken, detailliert darlegen. Und diese bis Ende Juni 2024 unter Berücksichtigung der Empfehlungen aus Brüssel fertigstellen.
Die Europäische Kommission war im Dezember vergangenen Jahres zum Schluss gekommen, dass alle 21 Pläne, die sie damals erhalten und bewertet hatte, nur zu einer Reduktion von etwa 51 Prozent der Emissionen auf EU-Ebene führen würden. Die Fahrpläne der einzelnen Länder mussten bis zum Stichtag am 30. Juni aktualisiert werden. Doch bis zu diesem Stichtag hatte Brüssel lediglich vier Fahrpläne erhalten.