Trotz Rückwurfverbot landet Beifang weiterhin im Meer
Die EU hat 2013 ein Rückwurfverbot beschlossen. Forscher zeigen allerdings, dass sich das Rückwurfverhalten kaum verändert hat.
Das Wichtigste in Kürze
- Die EU hat 2013 ein Rückwurfverbot beschlossen, um den Beifang zu reduzieren.
- Forscher haben herausgefunden, dass sich das Rückwurfverhalten kaum verändert hat.
Um unerwünschten Beifang in der Fischerei zu reduzieren, hatte die EU 2013 ein Rückwurfverbot beschlossen. Aktuelle Daten des Internationalen Rates für Meeresforschung (Ices) legen nun aber nahe, dass das Verbot, das seit 2015 schrittweise, aber verbindlich eingeführt wird, offenbar nicht greift. Die Forscher haben im Jahr 2017 für die Dorschfischerei in der östlichen Ostsee mindestens 11,2 Prozent Beifänge ausgemacht. Beim Kabeljau in der Nordsee waren es rund 19 Prozent.
«Die Ices-Daten zeigen, dass sich das Rückwurfverhalten kaum verändert hat», sagt der Direktor des Thünen-Instituts für Ostseefischerei, Christopher Zimmermann. Auch wenn die unbeabsichtigt gefangenen Fische wieder ins Meer geworfen werden, sterben sie meist an ihren Verletzungen. Die Politik habe für die fundamentale Regeländerung versäumt, Kontrollmechanismen zu schaffen, die rechtssicher sind, sagte Zimmermann. Möglich wären die Überwachung mit Kameras und die Umkehrung der Beweislast.