Zug: Drei Mädchen (15 & 16) verprügeln zwei junge Frauen
Drei Mädchen im Alter von 15 und 16 Jahren haben in Zug im Ausgang zwei junge Frauen verprügelt. Zwei Opfer (17 & 18) mussten in ärztliche Behandlung.
Das Wichtigste in Kürze
- In Zug hat eine Gruppe von 15- und 16-jährigen Mädchen mehrere junge Frauen angegriffen.
- Sie traktierten ihre Opfer mit Fusstritten und rissen ihnen an den Haaren.
- Zwei der Opfer (17 & 18) mussten sich in ärztliche Behandlung begeben.
In der Zuger Innenstadt haben drei junge Frauen an verschiedenen Örtlichkeiten Streit gesucht und Faustschläge sowie Fusstritte ausgeteilt. Zwei ihrer Opfer wurden verletzt. Die drei Beschuldigten konnten ermittelt und festgenommen werden.
Die Vorfälle ereigneten sich am späten Freitagabend am 5. Mai 2023, zwischen 23:30 und 00:30 Uhr, in der Zuger Innenstadt. Drei Mädchen im Alter von 15 und 16 Jahren fühlten sich von einer anderen Gruppe provoziert. Daraufhin kam es im Bereich Metalli / Bahnhofstrasse und wenig später bei der Kreuzung Gotthard-/Alpenstrasse zu einer tätlichen Auseinandersetzung.
Dabei wurden eine 16- und eine 18-Jährige an den Haaren gerissen sowie mit Fusstritten und Faustschlägen gegen Oberkörper, Rücken und Gesicht traktiert. Die 18-Jährige wurde dabei verletzt und begab sich selbstständig in ärztliche Behandlung.
Kurz nach Mitternacht war eine der zuvor bereits involvierten jungen Frauen an einem weiteren Vorfall beteiligt. An der Industriestrasse in Zug hatte sie eine verbale und tätliche Auseinandersetzung mit einer 17-Jährigen.
Dabei schlug die 15-jährige Beschuldigte der jungen Frau einen Aschenbecher auf den Hinterkopf. Die 17-Jährige erlitt eine Schnittwunde am Kopf und begab sich selbstständig in ärztliche Behandlung.
Beteiligte wurden festgenommen
Nachdem sich die Opfer bei der Polizei gemeldet haben, hat der Jugenddienst der Zuger Polizei in Zusammenarbeit mit der Jugendanwaltschaft des Kantons Zug, die an der Tat beteiligten jungen Frauen ermittelt und an ihrem Wohnort festgenommen. Sie sind geständig, an den Vorfällen beteiligt gewesen zu sein.
Zwei der drei jungen Mädchen sind nicht im Kanton Zug wohnhaft. Sie müssen sich vor der Jugendanwaltschaft ihres Wohnkantons verantworten. Durch den Jugendanwalt des Kantons Zug wurde ihnen ein Rayonverbot für den Kanton Zug auferlegt.
Die im Kanton Zug wohnhafte Jugendliche wurde im Anschluss an die Untersuchungshaft in eine geeignete Institution überführt.