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1000 Franken Miete für Zuger WG-Zimmer – doch darin wohnen darf man nicht

Carine Meier
Carine Meier

Region Zug,

Im Kanton Zug wurde ein WG-Zimmer für 1000 Franken ausgeschrieben. In dem man gar nicht wohnen darf.

Korruption SDS Public Eye
Alphabetisch geordnete Firmennamen an einem Briefkasten in Baar, Kanton Zug. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Zimmer für 1000 Franken, in dem man gar nicht wohnen darf?
  • Im Kanton Zug ist das Realität – denn so lassen sich Steuern sparen.
  • Das ist aber nicht unbedingt legal.

Dass der Kanton Zug ein echtes Steuerparadies für Firmen und Privatpersonen ist, ist schon lange bekannt. Das kann aber teilweise zu absurden Situationen führen, wie ein Inserat auf der Immobilienplattform «Flatfox» zeigt.

Dort ist nämlich derzeit ein WG-Zimmer für 1000 Franken im Monat ausgeschrieben. Darin wohnen kann man aber nicht, wie die «Luzerner Zeitung» herausgefunden hat. Das Angebot richtet sich nämlich an «reisende Arbeiter, die nur einen Ort brauchen, um sich für steuerliche Zwecke zu registrieren», wie es im Inserat ganz offen heisst.

Denn das Zimmer scheint gar nicht zu existieren. Im Inserat ist die Rede von einer Vier-Zimmer WG mit 110 Quadratmetern im ersten Stock. Die Geodaten-Plattform «ZugMap» gibt für die angegebene Adresse aber nur Zwei-Zimmer-Wohnungen à 69 Quadratmeter an.

Mehrfach versuchte die Zeitung, via Kontaktformular die Inserenten zu kontaktieren – jedoch ohne Antwort. Inzwischen sei das Inserat gelöscht worden.

Fake-Wohnsitz könnte «strafrechtlich relevant» sein

Ist eine solche «Briefkastenwohnung» aber überhaupt legal? Ein Mietrechtsexperte erklärt gegenüber der Zeitung: Wenn durch den Mietvertrag «ein Papier produziert wird, um die Behörden über die tatsächlichen Begebenheiten zu täuschen», könnte dies strafrechtlich relevant sein.

Denn benutzt man ein solches Angebot, um sich den steuerrechtlichen Aufenthalt in Zug zu erschleichen, wäre das Täuschung.

Leben Sie in einem «Steuerparadies»?

Das kantonale Steuergesetz beinhaltet klar: Den steuerrechtlichen Aufenthalt erhält eine Person nur, «wenn sie sich hier ungeachtet vorübergehender Unterbrechung während mindestens 30 Tagen aufhält und eine Erwerbstätigkeit ausübt oder sich während mindestens 90 Tagen aufhält und keine Erwerbstätigkeit ausübt.»

Das WG-Zimmer-Inserat zeige klar, dass dies bei dieser «Scheinvermietung» nicht der Fall wäre. Schliesslich sei es eindeutig an jemanden gerichtet, der nicht vorhat, tatsächlich in dem Zimmer zu wohnen.

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Kommentare

User #1835 (nicht angemeldet)

In keinem Büroraum, wenn es der Vermieter will, darf "gewohnt" werden. Steht im Vertrag.

Peter P. Odermatt

Vor allem ist es steuerrechtlich nicht legal. Dort wo man tatsächlich lebt ist man steuerpflichtig. Das wird dem Alibi-Mieter steuerlich also gar nichts bringen.

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