Bauland-Besitzer müssen nach 15 Jahren mit Auszonung rechnen

Nicola Aerschmann
Nicola Aerschmann

Lausanne,

Wer sein Land 15 Jahre nicht bebaut, kann ausgezont werden. Laut dem Bundesgericht hat man dann keinen Anspruch auf eine Entschädigung.

Land Schweiz
Bauland oder Landwirtschaftsfläche? Bei dieser Frage geht es um viel Geld. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgericht hat im Falle einer Aaargauer Landbesitzerin entschieden.
  • Deren Bauland wurde ausgezont – die Gemeinde muss sie nun aber nicht entschädigen.
  • Sie habe keinen Schaden erlitten und musste sowieso mit der Auszonung rechnen, heisst es.

Als Besitzerin oder Besitzer von bebaubarem Land sollte man nicht ewig zuwarten. Nach 15 Jahren kann der Boden nämlich in eine Landwirtschaftszone umgewandelt werden. Nun hat das Bundesgericht entschieden: Für den so entstandenen Wertverlust des Landes gibt es keinen Schadenersatz.

Konkret hat das Gericht den Fall einer Aargauerin behandelt, wie SRF-Inlandredaktor Matthias Strasser erklärt.

Die Frau aus der Gemeinde Mellingen verlangte demnach eine Entschädigung für die Auszonung ihres Grundstücks. Ihre Argumentation laut Strasser: «Die Betroffene erklärte, sie werde de facto enteignet.»

Gericht: Aargauerin hat keinen Schaden erlitten

Die Justiz sieht das etwas anders. «Das Gericht argumentierte, für sie sei gar kein Schaden entstanden», berichtet Strasser. Denn die Frau habe gar nicht die Absicht und die Möglichkeit gehabt, zu bauen.

Dazu kommt, dass die Aargauerin schlicht nicht damit rechnen durfte, dass das Bauland länger als 15 Jahre bleibt. Grund dafür ist die Raumplanung, in deren Rahmen Gemeinde und Kantone seit 2014 zu grosse Bauzonen auszonen müssen. Zuvor kam es in der Schweiz zu vielen überdimensionierten Einzonungen.

Strasser führt aus: «Eingezont bleiben darf, was in den kommenden 15 Jahren baulich genutzt werden kann.» Sprich: Wer die 15-Jahre-Frist verpasst, muss damit rechnen, dass der Zonenplan zu seinen Ungunsten angepasst wird.

Das Urteil dürfte Folgen haben, erklärt Strasser. «Die Betonung der 15-Jahre-Frist ist neu und setzt Landbesitzer unter zeitlichen Druck.» Gemeinden dagegen könnten davon profitieren. «Bislang haben sie mit Umzonungen oft gezögert, weil sie hohe Entschädigungen befürchteten», so Strasser.

Ausgleichende Gerechtigkeit? So einfach ist es nicht

Klar ist: Die Betroffenen verlieren durch die Umzonungen viel Geld. Denn Landwirtschaftsland ist nur einen einstelligen Frankenbetrag pro Quadratmeter wert. Dagegen sind es beim Bauland mehrere Hundert bis Tausende Franken.

Besitzt du Bauland?

Letztlich könnte man argumentieren, dass halt diejenigen, die von den zu grossen Zonen profitierten, nun korrekterweise wieder verlieren. So einfach ist es laut Strasser aber nicht. «Oft wurde das Land inzwischen vererbt oder verkauft – es verliert also nicht, wer einst gewonnen hat.»

Zudem gibt es Risiken bei der Finanzierung von Unternehmen oder Immobilien. Denn das Bauland diene in bestimmten Fällen als Sicherheit für Kredite. Strasser sagt: «Wenn das rückgezonte Land nun weniger wert ist, stürzen diese Finanzierungen in sich zusammen.»

Kommentare

User #3149 (nicht angemeldet)

Macht euch das fuchsgipswild?

User #1195 (nicht angemeldet)

Man sollte den Besitzern die überhöhten Steuern zurückzahlen. Zuerst viel Steuern in den Sack ziehen und dann das Land entwerten geht gar nicht.

Weiterlesen

2 Interaktionen
Pestizideinsatz
4 Interaktionen
raser
7 Interaktionen
Museum für Kommunikation
1 Interaktionen

Mehr in News

Mehr aus Lausanne