Blausee AG zieht im Streit um Installationsplatz vor Bundesgericht
Die Blausee AG zieht den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zum geplanten Installationsplatz Mitholz vor das Bundesgericht.
Das Bundesgericht muss sich mit dem Streit um den geplanten Installationsplatz Mitholz befassen. Die Blausee AG zieht den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts weiter, wie sie am Freitag mitteilte. Sie sieht «zahlreiche rechtliche Unstimmigkeiten».
Das Bundesverwaltungsgericht habe wichtige Aspekte nicht oder nur unzureichend berücksichtigt. Der Entscheid stehe im Widerspruch zu geltendem Bundesrecht sowie den bestehenden Nutzungsplänen und Überbauungsordnungen. Besondere Bedenken bestünden hinsichtlich der geplanten Errichtung des Installationsplatzes auf einer illegalen Deponie.
Mögliche Umweltschäden
Mit dem Gang ans Bundesgericht setze sich die Blausee AG für eine rechtskonforme und umweltverträgliche Lösung ein. Der Installationsstandort Mitholz ist Bestandteil des Teilausbaus des Lötschberg-Basistunnels. Er soll als Drehscheibe für Bau- und Ausrüstungsarbeiten dienen.
Die Blausee AG betreibt eine Gastwirtschaft mit Hotel und eine Forellenzucht beim Blausee, der sich wenig unterhalb des Steinbruchs Mitholz befindet. Zwischen 2018 und 2020 verendeten zahlreiche Fische in dieser Fischzucht, die zum Teil aus dem Grundwasser gespeist wird.
Die Blausee AG vermutete, dass Materialablagerungen im Mitholz die Ursache dafür waren. Während Jahren wurde dort illegal verschmutztes Material aus dem Lötschbergtunnel deponiert. Sie legte deshalb Beschwerde gegen die Plangenehmigung des BAV ein.
Das Bundesverwaltungsgericht lehnte diese ab. Das Projekt verstosse nicht gegen das Abfall-, Gewässerschutz- oder Altlastenrecht. Am Standort seien nach der Sanierung unproblematische Werte gemessen worden.