Bundesgericht

Bundesgericht entscheidet über Urnengang zum Frauen-Rentenalter

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Lausanne,

Das Bundesgericht entscheidet am 12. Dezember über einen neuen Urnengang zum erhöhten Frauen-Rentenalter, das wegen falscher Zahlen angefochten wird.

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Das Bundesgericht entscheidet am 12. Dezember über einen neuen Urnengang zum erhöhten Frauen-Rentenalter. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/STEFFEN SCHMIDT

Das Bundesgericht entscheidet am 12. Dezember über einen möglichen neuen Urnengang zum erhöhten Frauen-Rentenalter. Das Stimmvolk hatte diesem am 25. September 2022 zugestimmt. Beschwerdeführer machen geltend, das sei aufgrund falscher Zahlen erfolgt.

Damit habe die Stimmbevölkerung nicht in Kenntnis der Sachlage entschieden, heisst es in den Beschwerden der Grünen, der SP Frauen und eines Anwalts. Sie verlangen die Streichung des knappen Resultats von 50,5 Prozent Zustimmung zur Vorlage AHV 21 mit dem von 64 auf 65 Jahre erhöhten Frauen-Rentenalter und eine Wiederholung des Urnengangs.

BSV räumt Fehler ein

Die allzu pessimistisch wiedergegebenen Zahlen hätten die Frauen ein Jahr Rente gekostet. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hatte im August zugegeben, die Finanzperspektiven der AHV falsch berechnet zu haben.

Das führte zu einer unzutreffend hohen Prognose der AHV-Ausgaben und fand sich auch in den Abstimmungsunterlagen. Nach aktuellem Wissensstand liegen die Ausgaben 2033 um 2,5 Milliarden Franken tiefer als angegeben.

Kommentare

User #1992 (nicht angemeldet)

Wenn schon gleiches Recht für Mann und Frau gelten soll....

User #6087 (nicht angemeldet)

Und jedesmal, wenn von dieser Blamage berichtet wird, schrumpft die Zahl der falschen Berechnung, wie kann so etwas möglich sein, ja bei Abzocken geht alles!!!

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