Bundesgericht erlaubt zweite Abstimmung über Windpark in Sonvilier
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde im Zusammenhang mit einem geplanten Windpark oberhalb von Sonvilier im Berner Jura abgewiesen.
25 Bürgerinnen und Bürger wehrten sich gegen den Entscheid der Gemeinde, eine Initiative für gültig zu erklären, die eine zweite Abstimmung über den Windpark forderte.
2020 hatten die Stimmberechtigten der bernjurassischen Gemeinde Sonvilier mit nur vier Stimmen Unterschied die Überbauungsordnung für den geplanten Windpark «Quatre Bornes» abgelehnt.
Daraufhin reichten Befürworter des Projekts eine Initiative für eine zweite Abstimmung ein. Der Gemeinderat erklärte die Initiative für gültig.
Zweite Chance auf Volksentscheid
Dagegen gab es Widerstand, der bis vor Bundesgericht getragen wurde. Dieses entschied nun, dass eine neue Abstimmung auf Gemeindeebene stattfinden könne.
Das Bundesgericht hielt in seinem Urteil fest, dass es nur die Frage der Zulässigkeit der Beschwerde prüfen könne, nicht aber die Inhalte der Anfechtung.
Die Beschwerdeführenden sehen darin «eine Weigerung» der obersten Richter, sich mit dem Problem auseinanderzusetzen. «Das oberste Gericht des Landes hat den politischen Rechten in unserer Gemeinde, ja in der ganzen Schweiz einen schweren Schlag versetzt», heisst es in einer Mitteilung der Organisation «Sauvez l'Echelette» vom Donnerstagabend.
Mit dem Entscheid scheine nun klar zu sein, dass wenn ein Volksentscheid gewissen Personen nicht gefalle, es lediglich eine Initiative brauche, um eine neue Abstimmung zu verlangen.
Der Windpark «Quatre Bornes» befindet sich in den Kantonen Bern und Neuenburg. Auf Neuenburger Seite wurde das Projekt von allen kantonalen Instanzen bewilligt.