Bundesgericht

Bundesgericht gibt Schwester von ukrainischem Oligarchen recht

Keystone-SDA
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Lausanne,

Wegen ihres Oligarchen-Bruders wurde eine Ukrainerin nicht in die Schweiz eingebürgert. Nun hat das Bundesgericht eine Beschwerde von ihr gutgeheissen.

Schweizerisches Bundesgericht
Yves Donzallaz (parteilos) tritt nicht mehr für das Präsidentenamt des Bundesgerichts an, während François Chaix (FDP) als Nachfolger vorgeschlagen wurde. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Einbürgerung der Schwester des Oligarchen Igor Kolomoiski wurde abgelehnt.
  • Nun hat das Bundesgericht eine Beschwerde von ihr gutgeheissen.
  • Für eine neue Beurteilung geht der Fall wieder zum Bundesverwaltungsgericht zurück.

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Schwester des ukrainischen Oligarchen Igor Kolomoiski gutgeheissen. Die Einbürgerung wurde wegen der verwandtschaftlichen Beziehung zu ihrem Bruder vom Staatssekretariat für Migration abgelehnt.

Der Fall geht nun zur neuen Beurteilung an das Bundesverwaltungsgericht zurück. Die Beschwerdeführerin habe zurecht geltend gemacht, dass ihr Anspruch auf rechtliches Gehör im Verfahren verletzt worden sei.

Davon betroffen sind auch ihr Mann und ihr jüngster Sohn, da sie gemeinsam ein Einbürgerungsgesuch gestellt hatten. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in einem am Dienstag veröffentlichen Urteil.

Igor Kolomoiski
Der ukrainische Oligarch Igor Kolomoiski. - UNIAN/AFP/Archiv

Das Bundesverwaltungsgericht bezog sich in seinem Entscheid auf verschiedene im Internet publizierte Medienartikel. Zu denen sich die einbürgerungswillige Familie im Laufe des Verfahrens nicht äussern konnte. Aus diesem Grund hat das Bundesgericht das Urteil der Vorinstanz aufgehoben.

Die höchsten Schweizer Richter haben in ihrem Entscheid im Hinblick auf die Neubeurteilung einige Hinweise gemacht. So reicht allein die verwandtschaftliche Beziehung der Betroffenen nicht, um im Falle einer Einbürgerung auf ein Sicherheitsrisiko zu schliessen. Dies liefe auf eine unzulässige Sippenhaft hinaus.

Ein Rückgriff auf enge familiäre Bande zur Begründung einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ist laut Bundesgericht zwar nicht ausgeschlossen. Zur Verweigerung der Einbürgerung sei er aber nur dann zulässig, wenn die einbürgerungswillige Person selbst zur Förderung der Gefährdungslage beitrage oder davon bewusst massgeblich profitiere.

Seit 2005 in der Schweiz

Die Familie der Schwester von Kolomoiski besitzt die israelische Staatsbürgerschaft und lebt seit Ende 2005 in der Schweiz. Die beiden älteren, der insgesamt drei Kinder, sind 2015 beziehungsweise 2018 im ordentlichen Verfahren eingebürgert worden.

Kolomoiski war bis 2016 Besitzer der grössten Privatbank in der Ukraine. Die Bank wurde dann wegen Korruptionsvorwürfen verstaatlicht. Kolomoiski wird vorgeworfen, Milliarden aus dem Vermögen der Bank abgezweigt zu haben. Er war lange ein Vertrauter des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj.

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