Bürgerliche Parteien werben für ein Ja zum Anti-Terror-Gesetz
Die bürgerlichen Parteien sagen Ja zum Anti-Terror-Gesetz. Ihr Argument: Die Polizei könne dadurch terroristische Gefährder frühzeitig identifizieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Die bürgerlichen Parteien setzen sich für ein Ja zum Anti-Terror-Gesetz ein.
- Die Polizei könne Gefährder mit dem Gesetz früher erkennen, so ihr Argument.
- Allerdings müsse dabei klar zwischen Terrorismus und Extremismus unterschieden werden.
FDP, SVP und Die Mitte setzen sich für ein Ja zum Anti-Terror-Gesetz ein. Die Polizei müsse handeln können, bevor es zu spät sei, argumentieren die bürgerlichen Parteien.
Ein Foto einer Gedenkstätte, reich an Blumen und Trauerkerzen, bildet das Sujet für die Ja-Kampagne der bürgerlichen Parteien zum Anti-Terror-Gesetz. Mit dem Slogan «Handeln, bevor es zu spät ist» wollen sie die Abstimmung am 13. Juni gewinnen.
Polizei könnte terroristische Gefährder früher erkennen
Mit dem Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) könne die Polizei terroristische Gefährder frühzeitig identifizieren und frühzeitig eingreifen. Dies hiess es an der Medienkonferenz am Montag in Bern.
«Gerade der dschihadistisch motivierte Terror konnte auch in der Schweiz Fuss fassen», sagte die Luzerner CVP-Nationalrätin Ida Glanzmann. Bei dem Gesetz gehe es um Präventionsmassnahmen der letzten Stufe: Wenn soziale, integrative und therapeutische Massnahmen der Kantone keinen Erfolg zeigten, könne die Bundespolizei dank des Gesetzes präventiv gegen mutmassliche terroristische Gefährder vorgehen.
Auf solch ein Gesetz habe die Polizei bei den Angriffen von Morges VD und Lugano TI nicht zurückgreifen können, sagte FDP-Nationalrätin Jacqueline de Quattro (VD). «Die Täter waren der Polizei lange bekannt. Es fehlte jedoch die gesetzliche Grundlage, Massnahmen zu ergreifen.» Präventivmassnahmen seien in der Schweiz auch nichts Neues, erklärte sie.
Es müsse klar zwischen Terrorismus und Extremismus unterschieden werden, ergänzte SVP-Nationalrat Mauro Tuena (ZH). Bei dem Gesetz gehe es nicht darum, politische Extremistinnen und Extremisten zu überwachen, wie dies von Gegnern des Gesetzes behauptet werde.
«Diese Jugendlichen müssen auch geschützt werden»
Der Begriff des Terrorismus sei im Nachrichtendienstgesetz definiert und könne nicht von der Bundespolizei «willkürlich» festgelegt werden. Es handle sich dabei um eine Definition, die nicht nur in der Schweiz gelte, führte Tuena weiter aus, sondern auch in anderen Staaten.
Auch der Vorwurf, das Gesetz verstosse gegen die Uno-Kinderrechtskonvention, liess Tuena nicht gelten. «Die Konvention verbietet nicht Massnahmen gegen Kinder.» Die Erfahrung zeige, dass sich vor allem Jugendliche radikalisierten. «Diese Jugendlichen müssen auch geschützt werden.»
Dass mit dem Gesetz Massnahmen wie Hausverbote, Rayonverbote oder Kontaktverbote für Minderjährige verhängt werden können, ist laut Tuena nicht ungewöhnlich für die Schweiz: «Die Strafmündigkeit im Schweizer Recht beginnt mit zehn Jahren. Dass präventive Massnahmen ab zwölf Jahren verhängt werden können, entspricht also der Schweizer Rechtssystematik.»
Hausarrest als stärkste Massnahme
Die stärkste Massnahme, die gegen Gefährder verhängt werden kann, ist der Hausarrest. So kann das Fedpol einem Gefährder verbieten, sein Haus, seine Wohnung oder eine Institution zu verlassen. Für den Hausarrest gelten allerdings mehrere Ausnahmen.
Solange der Hausarrest mit diversen Ausnahmen gelockert wird, werde dieser auch nicht mit Freiheitsentzug oder Haft gleichgesetzt, sagte Jurist Burkart. Das Parlament habe bewusst auf eine Präventivhaft verzichtet.