Coronavirus: Genesene ärgert sich über Zertifikatsregeln
Wer sich mit dem Coronavirus infiziert, kriegt ein Genesenen-Zertifikat. Das dachte sich auch die Freiburgerin Lea H. – doch sie wurde eines Besseren belehrt.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer sich mit dem Coronavirus infiziert hat, kann ein Genesenen-Zertifikat beantragen.
- Dazu muss man einen positiven PCR-Test vorweisen können.
- Für die doppelt geimpfte Lea H. ein Ärgernis. Sie hatte nur einen Antigen-Test gemacht.
Als der Vater von Lea H.* am Coronavirus erkrankte, machte sie wenige Tage später ebenfalls einen Test. Weil sie keine Symptome zeigte, liess sie sich in einer Apotheke testen.
Kurze Zeit später kam das Resultat per SMS – positiv! Und am nächsten Tag lag sie auch schon mit Symptomen im Bett.
Es dauerte einige Tage, bis H. immerhin wieder kurz das Bett verlassen konnte. Als die offiziell angeordnete Isolation dann vorbei war und es ihr besser ging, wollte sie sich um ihr Genesenen-Zertifikat kümmern.
Doch dann der Schock: Ohne positives PCR-Testergebnis kein Zertifikat. Und H. hatte einzig einen positiven Antigen-Test vorzuweisen.
Coronavirus: Zu spät für PCR-Test
Die 38-jährige Freiburgerin konnte dies kaum glauben und fragte nach. Doch nichts zu machen – und für einen PCR-Test war es mittlerweile bereits zu spät. «Ich hatte ja vom Kantonsarzt die offizielle Isolationsanordnung erhalten. Deshalb habe ich nicht daran gezweifelt, dass ein Antigen-Test nicht ausreichend sein könnte», erzählt die doppelt Geimpfte.
Besonders ärgert sie, dass sie sich nun in den Ferien testen muss, wenn sie im Hotel den Wellnessbereich benutzen will. Dies, obwohl sie eigentlich nach doppelter Impfung und kürzlich durchgemachter Infektion sehr gut geschützt ist. Die Teststrategie des Bundes müsste überdacht werden, findet sie.
Wird Teststrategie wegen Omikron-Welle angepasst?
Tatsächlich berichteten diverse Medien, dass das BAG eine Anpassung der Teststrategie prüfe und ein PCR-Bestätigungstest hinfällig werden könnte.
Am Dienstag vor einer Woche dementierte Virginie Masserey, Leiterin Sektion Infektionskontrolle beim BAG diese Informationen jedoch. Nach einem positiven Antigen-Test sei immer noch ein PCR-Test zur Bestätigung nötig. Daran habe sich bisher nichts geändert, sagte sie vor den Medien.
Das BAG erklärt zudem auf Anfrage, dass auch die EU für ein Genesenen-Zertifikat ein positives PCR-Testergebnis voraussetzt. Die beiden Zertifikate seien gegenseitig anerkannt und somit kompatibel.
*Name von der Redaktion geändert