Credit Suisse: Klima-Aktivisten nach Tennis erneut vor Gericht
Zwölf Klima-Aktivisten, die in einer Credit Suisse Filiale Tennis spielten, wurden im Januar freigesprochen. Morgen Dienstag stehen sie wieder vor Gericht.
Das Wichtigste in Kürze
- Zwölf Klima-Aktivisten besetzten vor zwei Jahren eine Credit Suisse-Filiale in Lausanne.
- Ein Waadtländer Richter sprach sie frei.
- Jetzt kommt es zum zweitinstanzlichen Prozess vor Kantonsgericht.
Das Urteil im letzten Januar sorgte weit über die Landesgrenzen für hohe Wellen: Ein Waadtländer Einzelrichter sprach zwölf Klima-Aktivisten frei. Diese waren im November 2018 in eine Lausanner Filiale der Credit Suisse eingedrungen und hatten dort Tennis gespielt.
Die Aktivisten im Alter zwischen 21 und 34 Jahren warfen der Bank vor: Sie schmücke sich in Werbekampagnen mit dem positiven Image des Tennisspielers Roger Federer. Dies, während einige ihrer Investitionen gleichzeitig die Umwelt schädigten.
«Rechtfertigender Notstand»
Richter Philippe Colelough gestand den Aktivisten zu, aus einem «rechtfertigenden Notstand» der Klimakrise heraus gehandelt zu haben. Er sprach die zwölf Klima-Aktivisten vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs und des Verstosses gegen das Ordnungsbussengesetz frei.
Dutzende Sympathisanten und die Aktivisten lagen sich bei der Urteilverkündung jubelnd in den Armen. Es flossen gar Freudentränen.
Auch die 13 ehrenamtlich arbeitenden Anwälte hatten nicht mit einem Freispruch ihrer Mandanten gerechnet. Sie hatten argumentiert, die Aktivisten hätten aus der Not heraus gehandelt und sollten als Alarmgeber betrachtet werden.
Nach Tennis in Credit Suisse Filiale: Kein öffentlicher Prozess
Morgen Dienstag kommt es jetzt zur zweiten Runde vor dem Waadtländer Kantonsgericht. Die Staatsanwaltschaft hatte das Urteil schon einen Tag nach dem Freispruch im Januar weitergezogen.
Corona-bedingt sind jetzt neben den beteiligten Parteien nur noch eine gewisse Anzahl akkreditierter Journalisten zugelassen.
Die Aktivisten wollten diese Einschränkung nicht akzeptieren. Ihre Anwälte forderten, dass auch die Verhandlung der zweiten Instanz öffentlich ist. Sie argumentierten unter anderem, die Corona-Massnahmen könnten am Kantonsgericht eingehalten werden.
Für Experten ein Skandalurteil
Der erstinstanzliche Freispruch vom Januar ist juristisch höchst umstritten. Namhafte Experten werten ihn sogar als Skandal.
Marcel Niggli, Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Freiburg bezeichnete den Freispruch als «rechtlich schlicht falsch». In einem Interview mit den «Schaffhauser Nachrichten» sagte Niggli weiter: «Der Richter hat nicht Recht betrieben, sondern Politik. Im Prinzip müsste man ihn entlassen.»
Klima-Aktivisten wollen am Dienstag zahlreich zur Verhandlung in Renens VD pilgern. Sie wollen vor dem Gebäude für die angeklagten Klima-Aktivisten aufmarschieren.
Das Urteil des Waadtländer Kantonsgerichts wird voraussichtlich am Donnerstag verkündet.