Credit Suisse: Rollator-Kundin soll nach Jahren bei CS antraben
Kunden der ehemaligen Grossbank Credit Suisse sind empört über die Aufforderung, sich neu auszuweisen. Auch treue Seniorinnen und Senioren sind betroffen.
Das Wichtigste in Kürze
- Credit Suisse fordert langjährige Kundinnen und Kunden zur erneuten Identifikation auf.
- Diese Aufforderung löst empörte Reaktionen aus. Schliesslich sind auch Rentner betroffen.
- Die Bank verweist auf regulatorische Vorgaben, die diesen Schritt nötig machen.
«Ich glaube, ich bin im falschen Film», schreibt ein Kunde der Ex-Grossbank Credit Suisse auf X. Er müsse sich subito auf einer Geschäftsstelle einfinden, heisst es in einem Schreiben von der Bank. Zwecks «Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten» müsse er sich dort neu ausweisen.
Und das, obwohl er bereits seit 50 Jahren Kunde bei der CS ist. «Haben die jetzt 50 Jahre nicht gewusst, wer ich bin, trotz Hypothek?», ärgert er sich.
Schnell zeigt sich: Er ist nicht der einzige Kunde, der das Schreiben der Credit Suisse erhalten hat. In der Kommentarspalte häufen sich Hohn und Unverständnis.
Credit Suisse verunsichert Kunden mit Schreiben
Und: Für manche dürfte das Ausweisen in der Filiale zur Tortur werden. Eine Userin schreibt: «Schwiegermutter, die mit dem Rollator gerade mal (nur leicht übertrieben) vom Bett bis zur Toilette kommt, soll da auch hin.»
Und eine weitere berichtet: «Mein Vater, 94 Jahre, leicht dement und im Rollstuhl, muss auch.»
Ansonsten drohe die Gefahr, dass das Konto gesperrt würde. «Die Art und Weise dieses Schreibens ist einfach unmöglich!»
UBS: Kein Zusammenhang mit Übernahme
Dass ausgerechnet die Kundschaft der CS ein solches Schreiben erhält, lässt vermuten, dass dies mit dem Besitzerwechsel zu tun hat. Zur Erinnerung: Im März 2023 übernahm der ehemalige Konkurrent UBS die unter Druck geratene Credit Suisse für drei Milliarden Franken.
Die UBS weist diese Vermutung auf Anfrage von Nau.ch zurück. «Es ist wichtig festzuhalten, dass es bei dieser Identifikation alle Banken betrifft, nicht nur die UBS», sagt Sprecher Igor Moser.
Er verweist auf eine regulatorische Vorschrift, die durch die Revision des Geldwäschereigesetzes bekräftigt wurde.
Diese Vorschrift sieht vor, dass die wirtschaftlich Berechtigten identifiziert, dokumentiert und eben validiert werden müssen.
Wer sich nicht ausweist, kann Konto verlieren
«Das erfordert bei Bedarf die Einholung bestätigter Identifikationsdokumente und dies für den Grossteil in der Schweiz gebuchter Kunden», so Moser.
Dass dies direkt am Bankschalter erfolgt, werde von den Banken bevorzugt. Dies sei nämlich kostengünstiger als der Weg über den Notar.
Es sei wichtig, der Aufforderung der Bank nachzukommen, bekräftigt die UBS. Denn: Wenn sie Gefahr läuft, dass sie gegen regulatorische Vorgaben verstösst, kann das Konto gesperrt oder sogar aufgelöst werden.
Angesprochen auf die Fälle mit dem Rollator-Schwiegermami oder dem 94-Jährigen im Rollstuhl sagt der UBS-Sprecher: «In Rücksprache mit der Kundenberaterin oder dem Kundenberater werden auch andere Alternativen angeboten.»