Bundesanwaltschaft

Crypto AG nicht mehr im Visier der Bundesanwaltschaft

Keystone-SDA
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Bern,

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat das Strafverfahren gegen die Crypto AG eingestellt. Es gibt keine Beweise, dass absichtlich gegen das Gesetz verstossen wurde.

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Der Hauptsitz des Chiffriergeräte-Herstellers Crypto AG. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesanwaltschaft hat das Strafverfahren gegen die Crypto AG eingestellt.
  • Es wurden keine Verstösse gegen das Exportkontrollrecht nachgewiesen.

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat das Strafverfahren gegen die Crypto AG wegen möglicher Widerhandlungen gegen das Exportkontrollrecht eingestellt. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass jemand bewusst gegen das Gesetz verstossen habe, schreibt die Behörde.

Die BA hat das Strafverfahren daher rechtskräftig eingestellt, wie sie am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte. Zudem habe sie die Rückgabe der sichergestellten Chiffriergeräte an die betroffenen Firmen verfügt.

Beim Verfahren ging es darum, ob Personen aus dem Umfeld der Crypto AG «manipulierte» Chiffriergeräte zum Export beantragt haben. Konkret musste abgeklärt werden, ob diese Personen bei den Ausfuhrbewilligungen den Sachverhalt verschleiert und wichtige Informationen falsch deklariert haben.

Crypto AG und TCG Legacy fechteten Entscheid an

Nun kommt die BA zum Schluss, dass es keine Anhaltspunkte für «bewusste und nicht legitimierte Widerhandlungen gegen das Exportkontrollrecht» gebe. Die mit dem Export der Chiffriergeräte beauftragten Personen hätten davon ausgehen müssen, dass dieser Export rechtmässig sei. Daher habe die BA die Einstellung des Verfahrens verfügt.

crypto ag
Der Hauptsitz der Firma Crypto AG. - Dpa

Die Geheimdienst-Affäre war Anfang Februar ins Rollen gekommen. Recherchen verschiedener Medien ergaben, dass die Zuger Firma Crypto AG jahrelang an verschiedene ausländische Regierungen und Armeen Chiffriergeräte verkauft hat. Diese waren manipuliert worden, damit die Geheimdienste der USA und Deutschlands, die darüber laufende Kommunikation ohne grossen Aufwand entschlüsseln konnten.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hatte daraufhin Ende Februar bei der Bundesanwaltschaft Anzeige gegen Unbekannt eingereicht.

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