Erwin Sperisen kann nicht zurück in den Hausarrest
Der Antrag Erwin Sperisens, in dem er um Hausarrest und Sistierung seines Revisionsverfahrens bat, lehnte das Bundesgericht ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Antrag von Erwin Sperisen wurde vom Bundesgericht abgelehnt.
- Er war zu einer 15-jährigen Haftstrafe verurteilt worden.
- Der Verurteilte bat um Hausarrest und die Sistierung seines Revisionsverfahrens.
Der zu einer 15-jährigen Freiheitsstrafe verurteilte schweizerisch-guatemaltekische Doppelbürger Erwin Sperisen bleibt im Gefängnis. Das Bundesgericht hat einen Antrag Sperisens auf Hausarrest und die Sistierung seines Revisionsverfahrens abgewiesen.
Antrag auf Revision seines Urteils
Der wegen Gehilfenschaft zu Mord verurteilte Sperisen hatte Anfang Jahr die Revision seines Urteils verlangt. Wenig später gelangte Javier Figueroa, der frühere rechte Arm Sperisens in dessen Funktion als Polizeichef in Guatemala, ans Bundesgericht.
Figueroa stand in Österreich vor Gericht und wurde dort von allen Tat-Vorwürfen freigesprochen. Er rügte, das Bundesgericht habe mit dem Urteil gegen Sperisen, in dem er immer wieder genannt wird, eine Ehrverletzung begangen.
Gewährung des Hausarrests
Sperisen hat in seiner aktuellen Eingabe beantragt, dass seine Revision während der Behandlung von Figueroas Fall sistiert wird. Ihm solle bis zum Abschluss seines Verfahrens wieder der Hausarrest gewährt werden.
Dies schliesst das Bundesgericht aus. Weil die aufschiebende Wirkung zum Ziel hat, den Zustand zu bewahren, wie er beim Zeitpunkt einer Eingabe war. Sperisen war nach dem Urteil des Bundesgerichts im November festgenommen worden.