Freispruch

Freispruch für Freiburger Klimaaktivisten landet vor Bundesgericht

Keystone-SDA
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Fribourg,

Der Freiburger Generalstaatsanwalt hat einen Teil der Ende November vom Freiburger Kantonsgericht verkündeten Freisprüche nach Lausanne weitergezogen.

Aktivisten haben 2019 in Freiburg mit einer Blockade gegen den Konsumrausch am Black Friday protestiert. Nun sind sie in zweiter Instanz vom Kantonsgericht freigesprochen worden. (Symbolbild)
Aktivisten haben 2019 in Freiburg mit einer Blockade gegen den Konsumrausch am Black Friday protestiert. Nun sind sie in zweiter Instanz vom Kantonsgericht freigesprochen worden. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/DPA Deutsche Presse-Agentur GmbH/FEDERICO GAMBARINI

Das Wichtigste in Kürze

  • 2019 blockierten Klimaaktivisten am «Black Friday» in Freiburg ein Einkaufszentrum.
  • Das Kantonsgericht hatte sie freigesprochen.
  • Nun landet der Fall beim Bundesgericht in Lausanne.

Das Bundesgericht wird sich mit dem Freispruch von Klimaaktivisten beschäftigen müssen, welche 2019 in Freiburg ein Einkaufszentrum blockierten. Der Freiburger Generalstaatsanwalt Fabien Gasser hat einen Teil der Ende November vom Freiburger Kantonsgericht verkündeten Freisprüche nach Lausanne weitergezogen.

Seine Beschwerde betrifft sieben der 30 Aktivistinnen und Aktivisten, welche sich am Schnäppchentag «Black Friday» von 2019 an der Aktion beteiligten. Es geht um Leute, welche den Haupteingang des Zentrums blockierten und sich an Einkaufswagen ketteten.

Gasser sieht dies als Nötigung

Anders als im November das Kantonsgericht findet Gasser, es handle sich dabei um Nötigung. Eine Sprecherin der Freiburger Generalstaatsanwaltschaft hat auf Anfrage eine entsprechende Meldung der Freiburger Tageszeitung «La Liberté» bestätigt.

Gasser ficht aber jene Freisprüche des Kantonsgerichts nicht an, in denen es um Handlungen auf öffentlichem Grund geht. Erstinstanzlich, also vor einem Polizeirichter des Saanebezirks, waren noch 27 Aktivistinnen und Aktivisten verurteilt worden.

Das Kantonsgericht hatte im November den Vorwurf der Nötigung fallen gelassen, weil das blosse Fehlen einer Demonstrationsbewilligung und die damit verbundene verstärkte Nutzung des öffentlichen Raums keine strafrechtliche Verurteilung rechtfertigten. Es wies auch darauf hin, dass andere Eingänge des Einkaufszentrums zugänglich blieben.

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