Referendum zum Anti-Terror-Gesetz auf gutem Weg
Das Referendumskomitee gegen das Anti-Terror-Gesetz hat bereits über 50'000 Unterschriften gesammelt. Um sicher ans Ziel zu gelangen, werden 60'000 angestrebt.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Referendum gegen das Anti-Terror-Gesetz hat über 50'000 Unterschriften zusammen.
- Diese sind noch unbeglaubigt – um ungültigen entgegenzuwirken, werden 60'000 angestrebt.
Das Referendum gegen das Anti-Terror-Gesetz des Parlaments ist auf gutem Weg. Doch noch ist die letzte Hürde nicht überwunden. Die Unterschriften sind noch unbeglaubigt, daher braucht es insgesamt mindestens 60'000 Unterschriften.
Das Referendumskomitee setzt sich aus den Jungen Grünen, den Juso, den Jungen Grünliberalen und der Piratenpartei zusammen. Sie kritisieren, dass die im Gesetz vorgesehenen weitreichenden Polizeimassnahmen gegen potenzielle Terroristen (Gefährder) die Grundrechte jedes Einzelnen schwer einschränkt.
Sie sehen die Vorlage als Frontalangriff auf den Rechtsstaat. Willkür, Denunziation und endlose Verfahren seien die Folge.
Massnahmen können ohne Richter entschieden werden
Das Gesetz sieht unter anderem präventive Massnahmen, wie elektronische Fussfesseln, Ausreiseverbote und Freiheitsentzug vor. Diese können für Kinder ab 12 Jahren angeordnet werden.
Hausarrest ist ab dem 15. Altersjahr ohne Strafverfahren möglich. Die Massnahmen kann die Polizei bis auf den Hausarrest ohne richterliche Prüfung verfügen.
Im vergangenen September hatten unabhängige Uno-Experten für Menschenrechte festgestellt, dass das geplante Anti-Terror-Gesetz gegen die Menschenrechte verstosse. Es wäre ihrer Meinung nach eine gefährlicher Präzedenzfall für die Unterdrückung politischer Opposition weltweit.
Eidgenössische Räte einigten sich in der Herbstsession 2020
Im Herbst hatten sich die eidgenössischen Räte im Kampf gegen den Terrorismus auf polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus geeinigt. Daneben stellt eine neue Terrorismus-Strafnorm das Anwerben, die Ausbildung und Reisen im Hinblick auf einen Terrorakt unter Strafe. Gegen die Strafnorm gibt es kein Referendum.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hiess es, dass die «nötigen 50'000 Unterschriften» gesammelt worden seien. Da diese noch abgesegnet werden müssen, war diese Aussage falsch.