Gericht verlängert Nachlassstundung für GZO Spital Wetzikon
Das GZO Spital Wetzikon bekommt eine verlängerte Nachlassstundung bis zum 30. Dezember.
Das Bezirksgericht Hinwil hat die Verlängerung der provisorischen Nachlassstundung für das GZO Spital Wetzikon bis zum 30. Dezember verlängert. Das Spital erhält somit mehr Zeit für die Ausarbeitung eines Sanierungsplans.
Gute Chancen auf erfolgreiche Sanierung
Das Gericht begründete den Entscheid damit, dass die Sanierungschancen für das Spital Wetzikon gut sind, wie das GZO Spital Wetzikon am Montag mitteilte.