Cannabis

Gesetzliche Grundlage für Cannabis-Studien ist bereinigt

Keystone-SDA
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Bern,

In der Schweiz sollen Pilotstudien zur kontrollierten Cannabis-Abgabe durchgeführt werden können.

Bottenwil
Cannabis-Pflanzen in Töpfen. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Schweiz sollen Pilotstudien zur Cannabis-Abgabe durchgeführt werden.
  • Hierbei sollen Schweizer Bio-Produkte verwendet werden.

In der Schweiz sollen Pilotstudien zur kontrollierten Cannabis-Abgabe durchgeführt werden können. Einig sind sich die Räte nun auch, dass für die Versuche, wenn möglich Schweizer Bio-Cannbisprodukte verwendet werden sollen.

Der Nationalrat hatte bisher ausschliesslich Produkte aus der Schweiz und in Bio-Qualität erlauben wollen.

Am Mittwoch schloss er sich nun aber mit 124 zu 73 Stimmen dem Ständerat an, auf Antrag der Mehrheit seiner Gesundheitskommission (SGK). Damit ist die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes bereit für die Schlussabstimmung.

Mitglieder von SVP- und Mitte-Fraktion hätten ausschliesslich auf Schweizer Bio-Cannabis bestehen wollen. «Es sollen doch wenigstens die Schweizer Bauern profitieren», sagte Sprecherin Verena Herzog (SVP/TG). Die Mehrheit war der Auffassung, dass mit der strengen Vorgabe nicht genügend Cannabis zur Verfügung stehen würde.

Herzog zum Frauenstreik SVP
Nationalrätin Verena Herzog (Archivbild). - keystone

Heute verbietet das Gesetz nichtmedizinische Feldversuche mit Cannabis. Die Revision des Betäubungsmittelgesetzes lässt dies nun zu, setzt aber enge Grenzen. Versuche müssen vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) bewilligt werden.

Als Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Studien kommen nur Erwachsene infrage, die bereits Cannabis konsumieren. Die Details sollen in einer Verordnung geregelt werden. Die Studien sollen befristet und an einem bestimmten Ort durchgeführt werden dürfen. Auch die Zahl der Teilnehmer soll beschränkt werden.

Hintergrund des Experimentierartikels ist eine verweigerte Bewilligung für eine Cannabis-Studie der Universität Bern. Das Bundesamt für Gesundheit war zum Schluss gekommen, dass es für solche Studien keine Rechtsgrundlage gebe. Diese Lücke soll die Gesetzesänderung schliessen.

Cannabis ist in der Schweiz seit 1951 als verbotenes Betäubungsmittel eingestuft. Es darf grundsätzlich weder angebaut, hergestellt noch verkauft werden. 1975 wurde auch der Konsum unter Strafe gestellt. Ziel der neuen Regelung ist es laut Bundesrat, alternative Regelungsansätze für Cannabis zu prüfen.

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