Keller-Sutter schliesst Erhöhung des Mindeststeuersatzes nicht aus
Die Finanzministerin Karin Keller-Sutter schliesst Erhöhung des Mindeststeuersatzes nicht aus.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Erhöhung des Mindeststeuersatzes schliesst Karin Keller-Sutter nicht aus.
- Im kommenden Herbst wird der Bundesrat über das Inkrafttreten der Verordnung entscheiden.
- Keller-Sutter sei offen für Lösungen.
Karin Keller-Sutter deutet die deutliche Zustimmung zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer nicht als Zeichen dafür, dass die Unternehmenssteuern noch steigen sollten. Eine Erhöhung des globalen Steuersatzes sei aber nicht ausgeschlossen.
Am Sonntagabend sagte Keller-Sutter vor den Medien in Bern: «Ich weiss nicht, ob der Mindeststeuersatz steigen wird, aber es wird sicher Diskussionen darüber geben.» Sie schliesse eine Erhöhung nicht aus – nicht sofort, aber künftig.
Im Rahmen der Verhandlungen über das OECD-Steuerprojekt wollten beispielsweise die USA eine Mindeststeuer von 21 Prozent durchsetzen. Die 15 Prozent waren eine Kompromisslösung.
Der Bundesrat wird im kommenden Herbst über das Inkrafttreten der Verordnung entscheiden, mit der die neuen Mindeststeuerregeln umgesetzt werden. Er werde das abgestimmt mit dem Ausland tun. Weil auch die EU eine Einführung per 1. Januar 2024 vorsieht, dürfte auch die Schweiz auf Anfang des nächsten Jahres das neue Steuerregime einführen.
Mit einer harmonisierten Umsetzung der Reform werde sichergestellt, dass die Schweiz kein Steuersubstrat ans Ausland verliere, sagte Keller-Sutter. Generell bedeute das deutliche Ja von Volk und Ständen Rechtssicherheit und stabile Rahmenbedingungen für zahlreiche internationale Konzerne. Das Resultat sei weiter «Ausdruck des Vertrauens, dass Bund und Kantone mit den erwarteten Mehreinnahmen verantwortungsvoll umgehen können».
Karin Keller-Sutter offen für Lösungen
Innert sechs Jahren muss der Bundesrat dem Parlament eine Gesetzesvorlage unterbreiten, mit der die Verordnung abgelöst wird. In diese Gesetzgebungsarbeiten werden laut Keller-Sutter erste Erfahrungen mit dem neuen System einfliessen. «Wir wissen in einigen Jahren besser, wie viele Mehreinnahmen überhaupt generiert werden.» Sie gehe davon aus, dass die Steuerveranlagung für das Jahr 2026 abgewartet werde, bevor die Arbeiten in Gang gesetzt würden.
Thema bei der Ausgestaltung des Gesetzes dürfte wiederum die Verteilung der Gelder zwischen Bund und Kantonen sein. Keller-Sutter wiederholte, dass sie für neue Lösungen offen sei. Die sehr starke Zustimmung zeige aber, dass Volk und Stände die Verteilung der Gelder akzeptierten. Drei Viertel an die Kantone, ein Viertel an den Bund.