Gericht

Klimaaktivisten stehen wegen Autobahnblockade vor Zürcher Gericht

Keystone-SDA
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Zürich,

Zwei Aktivisten von Renovate Switzerland stehen heute wegen der Blockade einer Autobahn vor Gericht. Wegen Nötigung wird eine bedingte Geldstrafe gefordert.

Aktivisten
Klimaaktivisten von Renovate Switzerland bei einem Protest in Zürich. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Klimaaktivisten, die eine Autobahn blockiert haben, stehen heute vor Gericht.
  • Wegen Nötigung wird eine bedingte Geldstrafe von 450 Franken gefordert.
  • Die Kantonspolizei will den Aktivisten die Einsatzkosten verrechnen.

Heute Freitag müssen sich zwei 25-jährige Klimaaktivisten von «Renovate Switzerland» vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten. Sie waren an der ersten «Doppelblockade» in Zürich beteiligt, bei der zwei Verkehrsachsen gleichzeitig lahmgelegt wurden.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hatte die zwei Schaffhauser kurz nach der Aktion per Strafbefehl verurteilt. Weil die Aktivisten diesen aber nicht akzeptieren, kommt es nun zur Gerichtsverhandlung. Beide sind wegen Nötigung angeklagt und sollen mit einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt werden.

Renovate Switzerland klimaaktivisten utoquai
Klimaaktivisten blockieren den Utoquai in Zürich. (Archivbild) - Renovate Switzerland

Die beiden Aktivisten waren am 19. Juni diesen Jahres an der Blockade der Autobahnabfahrt Bernerstrasse Süd in Zürich-Altstetten beteiligt. Einer der Beschuldigten klebte sich dabei die Hand auf dem Boden fest. Die Polizei musste ihn mit Öl ablösen.

Gleichzeitig blockierte an diesem Morgen eine zweite «Renovate»-Gruppe die Autobahnabfahrt Sihlhochstrasse der A3. Diese Doppel-Aktion führte zu einem Rückstau im Morgenverkehr.

Kantonspolizei will Kosten für Einsatz den Aktivisten verrechnen.

Die Kantonspolizei nahm vier Aktivistinnen und Aktivisten fest, darunter die beiden Beschuldigten, die Stadtpolizei verhaftete drei Personen. Die Kantonspolizei, die für die Räumung der Bernerstrasse Süd verantwortlich war, kündigte damals an, die Kosten für den Einsatz den Aktivisten zu verrechnen.

Die Stadt, welche die Blockade bei der A3 räumte, sah von einer Weiterverrechnung bisher ab, weil diese Arbeit ihrer Ansicht nach zum Grundauftrag der Polizei gehöre.

Ob Einsatzkosten für Klimaaktivisten und andere Demonstranten weiterverrechnet werden sollen, kommt im Kanton Zürich bald vors Volk, in Form der «Anti-Chaoten»-Initiative der SVP sowie einem etwas gemässigteren Gegenvorschlag des Kantonsrats.

Kommentare

User #2630 (nicht angemeldet)

Zürich ist halt ziemlich linkslastik

User #7479 (nicht angemeldet)

4352: Welche 'gestohlene Zeit'? Wenn Sie sich fürs Auto entscheiden, sind Sie automatisch damit einverstanden das Ihnen Zeit 'gestohlen' wird. Die können Sie also auch nicht einklagen. Ein Recht auf freie Fahrt gibt es nämlich nicht.

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