Luzerner Skeptiker-Arzt drohen Sanktionen vom Kanton
Ein Luzerner Arzt hat durch seine Kritik an den Corona-Massnahmen die ganze Belegschaft verjagt. Nun zieht die Luzerner Gesundheitsdirektion Konsequenzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Einem Luzerner Arzt ist wegen seiner Einstellung zu Corona die Belegschaft davongelaufen.
- Nun handelt auch die Luzerner Gesundheitsdirektion, sie hat Massnahmen eingeleitet.
Und plötzlich stand er ohne Mitarbeiter da. Der Luzerner Facharzt Andreas Heisler hat sich öffentlich über Monate als Skeptiker der Corona-Massnahmen geäussert. Die Konsequenz: Die ganze Belegschaft hat gekündigt, wie Nau.ch am Wochenende aufgedeckt hat.
Während sich die Ärztegesellschaft des Kantons Luzern aus der Verantwortung stiehlt, zieht nun die Luzerner Gesundheitsdirektion Konsequenzen.
Persönliche Überzeugungen dürfen Arzt nicht in die Quere kommen
«Das Gesundheits- und Sozialdepartement (GSD) hat im besagten Fall die notwendigen Massnahmen eingeleitet», heisst es auf Anfrage von Nau.ch.
Aufgrund des Persönlichkeitsschutzes und Amtsgeheimnisses kann das GSD keine genaueren Angaben machen, welche Massnahmen dies sind.
Doch das Departement betont, dass Ärzte auch zu Zeiten von Corona ihre ärztliche Tätigkeit sorgfältig und gewissenhaft auszuüben hätten.
Dies beinhalte «im Besonderen, dass sie ungeachtet einer allenfalls abweichenden persönlichen Überzeugung die zum Schutz von Patientinnen und Patienten und ihren Angestellten empfohlenen Schutzmassnahmen (Hygiene, Abstand, Gesichtsmasken etc.) umzusetzen haben».
Masken-Dispensen ohne Praxis-Besuch werden Arzt zum Verhängnis
Die Verletzung dieser Berufspflichten könne disziplinarische Massnahmen nach sich ziehen. In einem Fall ist eine Strafe so gut wie sicher: «Das Ausstellen einer Masken-Dispens in Abwesenheit des Patienten ist nicht statthaft.» Das GDS habe den Arzt auf seine Pflichten aufmerksam gemacht.
Heisler hat sich als Aussteller der umstrittenen Masken-Dispensen einen Namen gemacht. Zwar betonte der Arzt bei Nau.ch, diese nur mit medizinischer Begründung auszustellen.
Doch eine Konsultation in der Praxis ist nicht nötig, es reicht eine E-Mail mit den entsprechenden Angaben. Auch stellt der Facharzt die Atteste kostenlos aus.
*Anmerkung der Redaktion: Andreas Heisler konnte seine Praxis am 1. Oktober wieder öffnen.