Mann steht wegen Missbrauch von Katze vor Bezirksgericht Uster
Ein 58-jähriger Mann steht wegen sexuellen Missbrauchs seiner Katze vor Gericht.
Am Bezirksgericht Uster geht es am heutigen Dienstag um einen ungewöhnlichen Fall von Tierquälerei. Angeklagt ist ein 58-jähriger Mann, der seine Katze sexuell missbraucht haben soll. Er liess sich von ihr im Intimbereich ablecken.
Die Staatsanwaltschaft klagt den Mann wegen mehrfacher Pornografie und mehrfacher Tierquälerei an, wie aus der Anklageschrift hervorgeht. Dafür soll der Franzose mit einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten bestraft werden. Zudem beantragt die Anklage einen Landesverweis von fünf Jahren.
Ihm sei bewusst gewesen, dass er mit seinen Handlungen die Würde der Katze verletze, schreibt die Staatsanwaltschaft. Dies habe er aber billigend in Kauf genommen, um sich sexuell zu erregen. Ans Licht kam der Fall, weil der Mann die Handlungen mit der Katze filmte und auf einschlägigen Plattformen teilte.
Strafbare Handlungen trotz fehlender Gewalt
Die Polizei fand bei ihm neben den Katzen-Videos auch eine Sammlung anderer tier- und kinderpornografischer Aufnahmen, die er zwar nicht selber produziert, aber heruntergeladen und verbreitet hatte.
Zoophilie, also sexuelle Handlungen mit Tieren, ist ein gesellschaftliches Tabuthema. Gemäss der «Stiftung für das Tier im Recht», die Straftaten an Tieren analysiert, sind vor allem Heim- und Nutztiere von dieser Art Missbrauch betroffen. Über das Ausmass lasse sich aber nur spekulieren, weil es kaum verlässliche Zahlen gebe.
Sex mit Tieren gilt in der Schweiz als Missachtung der Tierwürde und somit als Tierquälerei. Dies gilt unabhängig davon, ob das Tier davon beeinträchtigt wird oder nicht. Auch gewaltlose sexuelle Handlungen – wie im vorliegenden Fall – sind gemäss Gesetz strafbar.