Ein Aargauer, der zum Zeitpunkt der Scheidung jährlich 450'000 Franken verdiente, weigert sich, Unterhalt für seine Ex-Frau zu bezahlen.
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Ein Aargauer will auch 15 Jahre nach der Scheidung weiterhin keinen Unterhalt für seine Ex-Frau bezahlen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann aus dem Kanton Aargau weigert sich, seiner Ex-Frau Unterhalt zu zahlen.
  • Die beiden streiten sich darüber seit mehr als zehn Jahren vor Gericht.
  • Nun hat das Obergericht eine Klage des 60-Jährigen abgewiesen.
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Vor 15 Jahren liess sich ein Ehepaar aus dem Freiamt im Aargau scheiden. Damals wurde der Mann dazu verpflichtet, Unterhalt für seine Ex-Frau zu bezahlen. Der heute 60-Jährige weigerte sich jedoch und zog vor Gericht. Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, tobt zwischen den beiden seit mehr als zehn Jahren ein Streit über mehrere Instanzen.

2013 und 2015 reicht der Mann beim Bezirksgericht Muri AG je eine Klage ein. Er fordert, die Unterhaltszahlungen zu stoppen, weil er inzwischen arbeitslos sei und das Geld deshalb nicht mehr bezahlen könne.

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Die Höhe der Schuldsumme beträgt 21'250. Hinzu kommt aber noch ein Aufschlag bis zum Ende des Studiums der Kinder: 26'250 Franken für das erste, 23'750 für das zweite.

Erste Klage wurde noch akzeptiert – zumindest teilweise

Das Obergericht kommt dem Mann bei der ersten Klage noch teilweise entgegen. 2017 verpflichtet es seine Ex-Frau dazu, jeweils zu Jahresbeginn ihr Nettoeinkommen aus dem Vorjahr offenzulegen. Liegt es über dem Betrag von 73'000 Franken, kann ihr Ex-Mann die Differenz von seinen Unterhaltsbeiträgen abziehen.

Die zweite Klage wird vom Obergericht aber abgewiesen. Es argumentiert, nach der Scheidung sei festgehalten worden, dass sich die Unterhaltsbeiträge prozentual am Einkommen anpassen würden. Im Urteil steht, der Mann habe damals zugestimmt, damit einverstanden zu sein. Zu dem Zeitpunkt hatte der Mann ein jährliches Einkommen von 450'000 Franken.

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Das Obergericht des Kantons Aargau in Aarau weist die Klage zurück. - keystone

Das Argument der Arbeitslosigkeit lässt das Gericht nun aber nicht gelten. Der 60-Jährige bemühe sich nicht, eine genügend entlöhnte Anstellung zu finden, heisst es. Er habe sich seine Situation selbst zuzuschreiben.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Der Entscheid des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig – er kann noch weitergezogen werden. Geschieht das nicht, bleibt der Mann nicht nur auf den Unterhalszahlungen sitzen. Ihm würden die Gerichtskosten von 2500 Franken verrechnet werden. Ebenfalls müsste er für seine Ex-Frau eine Entschädigung von 1800 Franken bezahlen.

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