Messerstecher von Schattdorf UR muss zwölf Jahre ins Gefängnis
Das Bundesgericht hat entschieden: Der Mann, der im März 2013 einen Wirt in Schattdorf UR erstochen und beraubt hat, muss für zwölf Jahre hinter Gitter.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Täter eines Tötungsdelikts muss für zwölf Jahre ins Gefängnis.
- Er hat in Schattdorf UR im März 2013 einen Wirt mit dem Messer getötet und beraubt.
- Der Täter hat das Opfer gekannt, da er bereits als Aushilfskoch bei ihm gearbeitet hatte.
Der Mann, der im März 2013 den Wirt des Restaurants Mühle in Schattdorf UR mit einem Messer tötete, muss definitiv ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat die Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung und Diebstahls bestätigt.
Die Staatsanwaltschaft Uri beantragte eine Verurteilung wegen Mordes. Ausserdem forderte die Staatsanwaltschaft in ihrer Beschwerde, der Täter sei zudem wegen qualifizierten Raubes zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren zu verurteilen. Das Bundesgericht ist in einem am Freitag publizierten Entscheid jedoch den Argumenten des Urner Obergerichts gefolgt.
Täter hat Opfer gekannt
Der Täter kannte sein Opfer und hatte bei diesem auch schon als Aushilfskoch gearbeitet. In der Tatnacht war er im Restaurant. Er holte ein Messer aus dem Helmfach seines Rollers. Damit begab sich der Mann auf den Friedhof, wo er das Grab seines Vaters besuchte. Erst danach kehrte er ins Restaurant zurück, wo er den Wirt mit zahlreichen Messerstichen tötete.
Das Landgericht Uri verurteilte den Mann im September 2015 wegen Mordes und Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren. Das Obergericht hiess die Berufung des Täters teilweise gut. Es sprach ihn der vorsätzlichen Tötung und des Diebstahls schuldig und senkte die Strafe auf zwölf Jahre.