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Nationalrat beschliesst Änderungen bei Covid-19-Bürgschaften

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Bern,

Im Nationalrat wurde über das Bundesgesetz über Kredite mit Solidarbürgschaft beraten. Diesem wurde zugestimmt, es werden aber Änderungen vorgeschlagen.

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Der Nationalrat - sda - KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nationalrat hat den Corona-Bürgschaftskrediten am Donnerstag zugestimmt.
  • In drei wesentlichen Punkten schlägt das Parlament aber Änderungen vor.
  • Die Rückzahlungsfrist soll bis 2028 verlängert werden.

Der Nationalrat hat am Donnerstag dem Bundesgesetz über Kredite mit Solidarbürgschaft infolge des Coronavirus zugestimmt. Er schlägt jedoch in drei zentralen Punkten Änderungen vor. So soll etwa die reguläre Rückzahlungsfrist von fünf auf acht Jahre verlängert werden.

Für diese Verlängerung sprach sich der Nationalrat mit 105 zu 78 Stimmen bei drei Enthaltungen aus. «Wir wollen ja nicht, dass sich diese Firmen kaputtsparen», sagte Fabio Regazzi (CVP/TI). Mitte-Fraktion, SP und Grüne stimmten für eine Verlängerung.

Finanzminister Ueli Maurer (SVP) argumentierte gegen eine Ausweitung der Rückzahlungsfrist: «Wenn Sie die Laufdauer ändern, müssen wir 135'000 Verträge ändern. Das ist nicht Rechtssicherheit.»

Boni dürfen auch weiterhin ausgezahlt werden

Gegen den Bundesrat entschied der Nationalrat auch bei den Dividenden. Unternehmen, die von diesen Covid-Krediten profitieren, können heute zwar Dividenden und Tantiemen beschliessen, sie dürfen diese aber nicht ausbezahlen.

Ständerat
Der Antrag von Nationalrätin Franziska Ryser verlangte, dass keine Boni an Verwaltungsräte und Geschäftsleitung ausbezahlt werden. - sda - Keystone/Regina Kühne

Der Nationalrat ist mit 124 zu 62 Stimmen nun einem Vorschlag der vorberatenden Kommission gefolgt. Dieser verlangt, dass Dividenen und Tantiemen auch nicht beschlossen werden dürfen, weil diese dann als Forderungen in den Abrechnungen erscheinen.

Ein Antrag der grünen Nationalrätin Franziska Ryser (SG) lehnte der Nationalrat mit 124 zu 62 Stimmen ab. Dieser verlangte, dass auch keine Boni an Verwaltungsräte und Geschäftsleitung beschlossen und ausbezahlt werden dürfen.

Kredite bleiben bis 2028 zinslos

Änderungen beschloss der Nationalrat auch beim Zinssatz. Der Bundesrat sah vor, dass dieser per 31. März 2021 an die Marktentwicklungen angepasst wird. Bis dann soll er zinslos sein.

Der Nationalrat hat äusserst knapp mit 90 zu 89 Stimmen bei vier Enthaltungen entschieden, dass die Kredite bis am 31. März 2028 zinslos bleiben sollen. Solange Kredite innerhalb der regulären Frist ohne Härtefallregelung zurückbezahlt werden, sollen die Kredite also zinslos sein.

135'000 Unternehmen haben Kreditvereinbarungen eingereicht

In der Gesamtabstimmung nahm der Bundesrat das Gesetz mit 182 zu 0 bei drei Enthaltungen an. Mit diesem Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz wird die vom Bundesrat im März verabschiedete Notverordnung ins ordentliche Recht überführt.

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Wie hoch die Kredite den Bundehaushalt belasten, wird erst nach zehn Jahren klar sein. Das Geschäft liegt nun beim Ständerat. - Keystone

Kleine und mittlere Unternehmen konnten bei Liquiditätsengpässen infolge des Lockdown bis am 31. Juli einfach Hilfe bekommen. Der Bundesrat stellte 40 Milliarden Franken bereit. Von diesem Geld wurden rund 16 Milliarden Franken in Anspruch genommen.

Über 135'000 Unternehmen sind solche Kreditvereinbarungen eingegangen. In welcher Höhe die Covid-Bürgschaftskredite den Bundeshaushalt schlussendlich tatsächlich belasten werden, ist erst nach zehn Jahren klar. Das Geschäft geht an den Ständerat.

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