Rauswurf wegen Airbnb: So können sich Mieter wehren
Seine Wohnung auf Airbnb zu vermieten, ist lukrativ. Deswegen aus der eigenen Wohnung geschmissen zu werden jedoch ärgerlich. Und nicht immer rechtens.
Das Wichtigste in Kürze
- Anfang Jahr wurde in Zürich ein ganzes Mieter-Quartier auf die Strasse gestellt.
- Der Grund war, dass die Wohnungen nur noch kurzzeitig an Reisende vermietet werden.
- Um sich vor davor zu schützen, muss man die Kündigung anfechten, so der Experte.
Zu Beginn des Jahres erhielten Mieter eines ganzes Quartiers im Zürcher Letzigrund die Kündigung. Die Eigentümer der Wohnungen wollten diese in «Airbnb»-Ferienwohnungen umwandeln. Dies berichtet der «Kassensturz» von SRF.
Der Vermieter stellte sie also auf die Strasse, weil er mit der Vermietung über «Airbnb» mehr Geld verdienen kann. Dabei handelt es sich um keinen Einzelfall. Wegen dem boomenden Tourismus nehmen diese Umnutzungen zu.
Doch was tun, wenn man eine solche Hiobsbotschaft vom Vermieter erhält?
Vermieter dürfen aus beliebigen Gründen kündigen
«Anfechtbar sind nur besonders krasse Kündigungen, die missbräuchlich sind, weil sie gegen Treu und Glauben verstossen.» Dies erklärt Fabian Gloor, Fachmann für mietrechtliche Angelegenheiten beim Mieterverband Schweiz.
Dazu gehöre auch, «einen anderen Grund anzugeben, als der tatsächliche Kündigungsgrund». Also wenn beispielsweise der Eigenbedarf als Grund für die Kündigung genannt wird, die Wohnung schlussendlich aber teurer weitervermietet wird.
Gloor rät Mietern, in einer solchen Situation die Kündigung anzufechten. «Das müssen sie innert 30 Tagen nach Erhalt der Kündigung bei der Schlichtungsbehörde tun.» Auch wenn die Schlichtungsbehörde keinen Missbrauch vorfindet, kann eine Erstreckung geprüft werden.
Die sogenannte Erstreckung ist ein Aufschub, der sich dann rechtfertigt, wenn die Kündigung für den betroffenen Mieter eine Härte darstellt. Die maximale Dauer einer solchen beträgt vier Jahre, muss aber in jedem Fall einzeln geprüft werden. Gloor erklärt den Fall des «Kassensturz»: «Im geschilderten Fall sind auf der Vermieterseite wirtschaftliche Interessen im Vordergrund, wobei die Interessen der Mieter existenziellerer Natur sind. Daher bestehen gute Chancen auf eine Erstreckung.»
Tatsächlich zogen die Vermieter des besagten Quartiers die Kündigung vorerst «anlässlich der so unsicheren globalen Situation» zurück.
Trotz Corona-Ferienverschiebung wohl keinen Anstieg auf «Airbnb»-Wohnungen
Der Mieterverband sei der Meinung, dass auf allen Ebenen strengere Richtlinien für das Vermieten auf kurze Zeit eingeführt werden sollten. «Insbesondere in den Städten dienen Wohnungen mit günstigeren Mietzinsen nicht mehr dem Wohnen, sondern für wiederholte Kurzaufenthalte zu hohen Preisen.»
Hier seien insbesondere kommerzielle Anbieter problematisch. Der einzelne Private, der während seiner Abwesenheit seine Wohnung untervermietet, sei weniger das Problem.
Dass aufgrund des Bundesrats-Appells, Ferien in der Schweiz zu machen, mehr «Airbnb»-Wohnungen auftauchen werden, bezweifelt Gloor. «Ich merke, dass viele Mieterinnen und Mieter nach wie vor aufgrund der anhaltenden Lage aufgrund des Coronavirus sehr verunsichert sind. Sie werden wohl Ferien auf Balkonien in der eigenen Wohnung, anstatt einer fremden Wohnung vorziehen.»