Referent beantragt Abweisung von Beschwerde gegen AHV-Abstimmung
Der Referent beantragt eine Abweisung der Beschwerden gegen die AHV-Abstimmung. Solche Prognosen seien immer mit Ungenauigkeiten behaftet.
Der Referent in der öffentlichen Beratung des Bundesgerichts hat sich für die Abweisung der Beschwerden gegen die AHV-Abstimmung vom September 2022 ausgesprochen. Eine Annullation der Abstimmung würde die Rechtssicherheit gefährden.
Der Richter hielt in seinen Ausführungen fest, dass Prognosen zum Finanzbedarf bei der AHV immer mit Ungenauigkeiten behaftet seien. Die im Abstimmungsbüchlein vom Bundesrat veröffentlichten Zahlen würden nicht derart stark von den später publizieren abweichen, dass sie als gravierender Fehler erachtet werden müssten.
Die Abstimmungsbeschwerden wurden von den Grünen und den SP Frauen sowie mehreren Einzelpersonen aus den Kantonen Neuenburg, Genf, Bern, Waadt und Zürich eingereicht. Sie verlangen im Wesentlichen die Annullierung der Abstimmung zur Änderung des AHV-Gesetzes.