Spanische Zwillinge dürfen bei der Mutter in der Schweiz bleiben
Das Bundesgericht bestätigt: Die spanischen Zwillinge, um die sich ihre Eltern seit zwei Jahren streiten, dürfen in der Schweiz bleiben.
Das Wichtigste in Kürze
- Die spanischen Zwillinge dürfen nach zweijährigem Elternstreit in der Schweiz bleiben.
- Die Mutter und die Kinder werden nicht nach Spanien zurückgeschickt.
- Das Bundesgericht bestätigt das Urteil der Neuenburger Justiz.
Die spanischen Zwillinge, um die sich ihre Eltern seit zwei Jahren streiten, dürfen in der Schweiz bleiben. Das Bundesgericht hat ein Urteil der Neuenburger Justiz bestätigt. Die Mutter und die Kinder werden nicht nach Spanien zurückgeschickt.
Im April gefälltes Urteil berichtete das Westschweizer Radio und Fernsehen RTS am Sonntag. Die Zweite zivilrechtliche Abteilung des Bundesgerichts erachtete den Rekurs des Vaters als unzulässig.
In seiner Berufung hatte der Vater der siebenjährigen Knaben in Anwendung des Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und Erwachsenen deren Rückführung nach Spanien verlangt. Dort befand sich ihr Wohnsitz zuvor. Das Bundesgericht befand im Wesentlichen, dass der Beschwerdeführer seine Forderungen unzureichend begründet habe.
Streit um das Sorgerecht
Der Konflikt zwischen den Eltern dreht sich um die Frage, ob ihre Kinder in Spanien oder in der Schweiz leben sollen. Zuerst beschuldigte der Vater die Mutter, die Zwillinge entführt zu haben. Nachdem diese im Juni 2022 in Boudry NE aufgefunden worden waren.
Die Mutter hatte das Sorgerecht für die Kinder in Spanien, allerdings mit Reisebeschränkungen. Sie hielt es jedoch für sicherer, das Land zu verlassen, obwohl sie das Recht dazu nicht gehabt hatte. Die Neuenburger Behörden bestätigten ihr später das alleinige Sorgerecht für die Kinder.
Für Schlagzeilen in den Westschweizer Medien sorgte dann im vergangenen Oktober die angebliche Entführung der Zwillinge durch den Vater. Die Mutter beschuldigte ihren Ex-Partner, die beiden Söhne in La Chaux-de-Fonds entführt zu haben.
Polizeifahndung
Die Polizei spürte den Mann nach einer Grossfahndung in Frankreich auf und nahmen diesen vorübergehend fest. Die Zwillinge wurden umgehend zurück zur Mutter in die Schweiz gebracht.
Der Angeschuldigte bestritt eine Entführung. Er sei lediglich aus Spanien nach La Chaux-de-Fonds gekommen, um sein Besuchsrecht auszuüben. Die Zwillinge seien freiwillig in sein Auto gestiegen. (Urteil 5A_197/2023 vom 25 April 2023)