Suhr AG: Lehrerin fällt krank aus – Tausende Franken Lohn weg!
Eine Aargauer Schule stellt einer Stellvertretung einen befristeten Vertrag von nur einem Monat aus. Als diese selbst ausfällt, wird es für sie finanziell eng.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine alleinerziehende Lehrerin hat mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen.
- Grund dafür ist ein befristeter Vertrag, der stets nur um einen Monat verlängert wird.
- Als die Frau im November krankheitsbedingt ausfiel, wurde dieser nicht mehr verlängert.
- Rechtlich hat die Schule bei diesem Vorgehen nichts falsch gemacht.
Eine Kindergartenlehrerin, die an der Schule in Suhr AG arbeitet, ist verzweifelt. Seit Dezember muss sie mit knapp 3600 Franken monatlich auskommen.
Von dem Geld versorgt die alleinerziehende Mutter nicht nur sich selbst, sondern auch drei Teenager. «Ich weiss nicht, wie lange wir so durchkommen», sagt sie der «Aargauer Zeitung».
Doch wie ist die Lehrerin in diese missliche Lage geraten?
Grund für den Gehaltsausfall von zirka 4600 Franken ist ein befristeter Vertrag, mit dem sie seit Sommer eine Kollegin vertritt. Dieser wird jedoch jeweils nur für einen Monat ausgestellt.
Da die Frau seit November selbst krankheitsbedingt ausfällt, wurde dieser Kontrakt für Dezember nicht verlängert.
Was derzeit bleibt, ist lediglich ein zweiter, unbefristeter Vertrag an der Schule über etwa 44 Prozent. Für diesen bekommt sie weiterhin Gehalt ausgezahlt.
Bildungsdepartement beschwichtigt
Dies ist jedoch bei weitem nicht genug. «Man steht plötzlich einfach da mit Nichts. Mit null Absicherung. Ohne Netz und Boden», erklärt die Mutter ihre Verzweiflung.
Rechtlich hat die Schule in Suhr in dieser Situation nichts falsch gemacht. Da Arztzeugnisse jeweils nur für einen Monat ausgestellt würden, gelte auch dasselbe für den Vertretungsvertrag, den die Lehrerin unterschrieben hat.
Wer sich als Stellvertretung zur Verfügung stellt, müsse wissen, dass man nicht dieselben Absicherungen hat wie eine festangestellte Lehrperson. Dies schreibt das Bildungsdepartement gemäss «AZ».
Vertrag hätte nicht verlängert werden können
Auch die Suhrer Gesamtschulleiterin Angela Boller verteidigt sich gegenüber der Zeitung. Eine nachweislich arbeitsunfähige Lehrperson könne nicht angestellt werden, so Boller.
Somit hätte es gar keine rechtliche Möglichkeit gegeben, den befristeten Vertrag der alleinerziehenden Mutter trotz Krankheit zu verlängern.
Das Einzige, was der Kindergartenlehrerin jetzt also noch bleibt, ist eine schnelle Genesung.