Uber-Fahrer sind laut einem Urteil des Bundesgerichts Arbeitnehmer
Das Bundesgericht hat geurteilt, dass Uber-Fahrer Arbeitnehmer sind und keine Selbstständige. Die Firma muss sich jetzt auch an das Arbeitsrecht halten.
Das Wichtigste in Kürze
- Uber-Fahrer sind Arbeitnehmer und keine Selbstständige.
- Zu diesem Schluss ist das Schweizer Bundesgericht gekommen.
- Jetzt muss das Unternehmen als Arbeitgeber das Arbeitsrecht einhalten.
Uber-Fahrer müssen laut einem Urteil des Bundesgerichts als Arbeitnehmer und nicht als Selbstständige betrachtet werden. Der Kanton Genf ist der Ansicht, dass es sich um einen «historischen Entscheid» handelt. Dieser wird für alle Kantone präjudizierende Wirkung haben.
Die Bundesrichter bestätigten damit das Urteil des Genfer Verwaltungsgerichts. Dieses hatte festgestellt, dass die Fahrer, die für das multinationale Unternehmen arbeiten, wie Angestellte behandelt werden müssten. Uber hatte gegen diesen Entscheid Berufung eingelegt.
Das Unternehmen muss nun als Arbeitgeber das Arbeitsrecht einhalten. Dazu gehört auch die Begleichung der Sozialabgaben. Das Volkswirtschaftsdepartement, das am Freitag den Inhalt des Bundesgerichtsurteils bekannt gab, wird voraussichtlich an einer Medienkonferenz weitere Einzelheiten bekannt geben.