SRF

UBI rügt Abstimmungsvorschau des SRF-«Regionaljournals» Bern

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Bern,

Die UBI hat Beschwerden gegen eine Abstimmungsvorschau des «Regionaljournals Bern, Freiburg, Wallis» von Schweizer Radio SRF gutgeheissen.

SRF Tagesschau
Die UBI hat die Beschwerden über eine Abstimmungsvorschau des «Regionaljournals Bern, Freiburg, Wallis» von SRF angenommen. (Symbolbild) - Keystone

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat festgestellt, dass die Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Berner Abstimmung über die Einführung der dringlichen Gesetzgebung vernachlässigt worden ist. Der Kanton Bern stimmte am 3. März über diese Änderung der Kantonsverfassung ab. Mitte Februar berichtete das Regionaljournal über die Vorlage und stellte auch einen entsprechenden Artikel online.

Wie die UBI nach der öffentlichen Beratung vom Donnerstag rügte, hatten die Sendung und der Artikel unvollständig über die Parteien im Nein-Komitee berichtet. Zudem kam nur eine Vertreterin auf Befürworterseite zu Wort und die Präsentation der Argumente beider Lager erfolgte nicht gleichwertig, wie die UBI befand.

Sorgfaltspflicht vor einer Abstimmung missachtet

Die vor einer Abstimmung bestehende erhöhte Sorgfaltspflicht sei damit missachtet worden. Die Tatsache, dass das Kantonsparlament den neuen Verfassungsartikel einstimmig angenommen hatte, rechtfertige keine Ungleichbehandlung beider Lager. Die Beschwerde gegen den Radiobeitrag hiess die UBI mit sechs zu zwei Stimmen gut, jene gegen den Online-Artikel mit fünf zu drei Stimmen.

Beschwerden gegen die Sendung «10 vor 10» von Schweizer Fernsehen SRF wegen eines Beitrags über das Internetfernsehen «Klagemauer.TV» wies die Beschwerdestelle hingegen ab. «Klagemauer.TV» und eine Publikumsbeschwerde bemängelten, dass das Internetfernsehen als «Fake News Fabrik» bezeichnet wurde.

UBI: Mindestanforderungen an Sachgerechtigkeit erfüllt

Die Redaktion holte aber Reaktionen des Senders ein. Da dessen Vertreter sich vor der Kamera nicht äussern wollten, blendete sie schriftliche Stellungnahmen ein. Damit sei den Mindestanforderungen an die Sachgerechtigkeit Genüge getan, urteilte die UBI.

Auch eine Beschwerde gegen einen Beitrag des italienischsprachigen Radios RTI über Rechtsextremismus bei der deutschen Polizei wies die Beschwerdeinstanz ab. Auf eine Beschwerde gegen einen Online-Artikel im Zusammenhang mit den Missbrauchsvorwürfen in der Abtei St-Maurice VS trat sie auf formalen Grünen nicht ein.

Kommentare

User #4315 (nicht angemeldet)

Trump sagte, Nicky Jam sei hot 🤣

Weiterlesen

SRF
196 Interaktionen

Mehr SRF

Russland Auswanderer
167 Interaktionen
srf ukraine krieg
4 Interaktionen
lindsey vonn
18 Interaktionen
SRF
35 Interaktionen

Mehr aus Stadt Bern

Maison
5 Interaktionen
de
4 Interaktionen