Verurteilung eines Rohstoffhändlers aufgehoben
Das Bundesgericht hebt Verurteilung eines Rohstoffhändlers zu einer Geldstrafe und Busse von 72 Millionen Franken auf.

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Rohstoffhändlers zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse von 72 Millionen Franken aufgehoben. Die Waadtländer Justiz hätte die Sache nach einer Verfahrenseinstellung der Bundesanwaltschaft nicht mehr beurteilen dürfen.
Das Waadtländer Kantonsgericht verurteilte den kanadischen Geschäftsmann 2021 zu einer bedingten Geldstrafe von 270 Tagessätzen zu 3000 Franken und zur Millionen-Busse. Der in der Waadt wohnhafte Mann wurde des Steuerbetrugs für schuldig befunden.
Fehler im rechtlichen Gehör
Das Bundesgericht hatte dieses Urteil erstmals 2022 wegen einer Verletzung des rechtlichen Gehörs aufgehoben. In einem am Freitag veröffentlichten Entscheid hat es den vorinstanzlichen Schuldspruch erneut aufgehoben.
Diesmal haben die Bundesrichter festgehalten, dass ein von der Bundesanwaltschaft gegen den Händler geführtes Verfahren wegen eines ähnlichen Tatkomplexes im Juni 2021 eingestellt worden sei. Dies kommt einem Freispruch gleich. Der Geschäftsmann könne deshalb nicht in der gleichen Sache nochmals beurteilt werden.