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Wallis: Wolf darf nach Rissen von Nutztieren getötet werden

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Region Visp,

Im Wallis hat ein Wolf in Ergisch und Unterbäch 28 Nutztiere gerissen. Jetzt wurde er zum Abschuss freigegeben.

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Ein Wolf hatte in St. Gallen ein Rind gerissen. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kanton Wallis hat den Abschuss eines Wolfs angeordnet.
  • Er hat in den Gemeinden Ergisch und Unterbäch 28 Nutztiere gerissen.

Der Kanton Wallis hat den Abschuss eines Wolfs in den Gemeinden Ergisch und Unterbäch angeordnet. Das Raubtier hatte 28 Nutztiere in einer geschützten Situation auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen Nutzflächen gerissen.

Damit seien gemäss der revidierten Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd seien die Voraussetzungen für die Anordnung eines Abschusses erfüllt. Das teilte der Kanton Wallis am Montag mit. Diese erlaubt den Abschluss von Grossraubtieren, wenn diese innerhalb von vier Monaten mindestens zehn Schafe oder Ziegen getötet haben.

Sollten Wölfe erlegt werden, die Nutztiere reissen?

Gemäss der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere hält sich ein einzelner Wolf in dem Gebiet auf. Die Bewilligung ist 60 Tage lang gültig, solange wie sich Nutztiere im Abschussperimeter befinden und ein Schadenpotenzial besteht. In den anderen Regionen des Kantons sind die Voraussetzungen für eine Abschussanordnung durch den Staat derzeit nicht erfüllt.

Zuletzt hatte die Walliser Wildhut im März zwei Jungwölfe im Val d'Herens erlegt. Die beiden Tiere hatten sich nach Angaben des Kantons in der Nähe eines Siedlungsgebietes aufgehalten.

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