Widerspruchslösung bei Organspende gilt in vielen Ländern der EU
Wenn es nach dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geht, wird jeder Deutscher automatisch Organspender. Man kann diesem jedoch ausdrücklich widersprechen.
Das Wichtigste in Kürze
- Laut Gesundheitsminister Jens Spahn sollen Deutsche bald automatisch Organspender werden.
- Es ist möglich dieser Spende zu widersprechen – genannt Widerspruchslösung.
- In 16 EU-Ländern ist diese Regelung bereits in Kraft getreten.
Jeder Deutsche soll nach Auffassung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bald automatisch Organspender sein – so lange er oder die Angehörigen dem nicht ausdrücklich widersprechen. In der Mehrzahl der EU-Staaten existiert diese sogenannte Widerspruchslösung bereits. Bei Auslandsreisen könnten davon auch jetzt schon Deutsche betroffen sein.
Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) können in 16 EU-Ländern, darunter Frankreich, Spanien, Österreich und die Niederlande, Organe eines Verstorbenen zur Transplantation entnommen werden, wenn der Tote dem zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Auch in der Türkei gilt diese Regelung.
Ähnlich ist die Situation in vier weiteren EU-Staaten, etwa in Belgien, sowie in Norwegen. Diese Länder räumen den Angehörigen des Verstorbenen allerdings ein Einspruchsrecht ein, wenn keine explizite Entscheidung des Verstorbenen vorliegt.
Organspendeausweis in Landessprache mittragen
Da bei Auslandsaufenthalten grundsätzlich die Regelung des jeweiligen Landes gilt, empfiehlt die BZgA, einen Organspendeausweis in der entsprechenden Landessprache bei sich zu tragen. Andernfalls könne es passieren, dass die persönliche Entscheidung für oder gegen die Organ- und Gewebespende nicht respektiert wird, warnt die Behörde.
In fünf EU-Ländern, darunter Grossbritannien, sowie in der Schweiz gilt eine ähnliche Regelung wie bislang in Deutschland: Für eine Organentnahme ist die explizite Zustimmung des Verstorbenen nötig. Liegt keine Zustimmung vor, müssen die Angehörigen entscheiden. Zwei EU-Länder, Kroatien und Malta, machten laut BZgA keine Angaben zur jeweiligen gesetzlichen Lage.