Zoff um Reparatur: Damian soll 240 Franken für Rostlaube zahlen
Bei seinem Umzug beschädigte Damian in Zürich ein altes Velo. Der Besitzer fordert 240 Stutz Reparaturkosten. Doch: Muss der Unfallverursacher wirklich zahlen?
![Velo](https://c.nau.ch/i/dzO68M/900/velo.jpg)
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Reddit-User stiess ein altes, rostiges Velo um, das im Parkverbotsfeld abgestellt war.
- Der Besitzer fordert 240 Franken für Reparaturen, darunter auch unfallunabhängige Schäden.
- Eine Anwaltskanzlei erklärt, was Damian wirklich zahlen muss.
240 Franken für die Reparatur eines Drahtesels bezahlen, der buchstäblich auf den Felgen läuft? Mit dieser Frage beschäftigt sich aktuell ein Reddit-User – allerdings nicht freiwillig.
Bei seinem Umzug letzte Woche unterlief Damian* ein kleines Malheur: Mit seinem Transporter stiess er ein Velo um, das auf einem Parkverbotsfeld (gelbes Diagonalkreuz) im Kellergeschoss des Mehrfamilienhauses stand.
Als er es wieder auf die Räder stellte, bemerkte er, dass es sich um einen steinalten Göppel handelte. Der Sattel war lose, die Reifen platt und der Rahmen von Rost zerfressen. Bei einem Menschen würde man wohl von hochbetagt sprechen.
Jeden Tag im Einsatz?
«Ich nahm an, es sei eines von vielen Geisterfahrrädern in Zürich und dachte mir nichts dabei», schreibt Damian.
Ein Irrtum, denn der klägliche Rosthaufen war ganz und gar nicht herrenlos. Und weil offenbar ein Nachbar Damians Fehlmanöver mitbekommen hatte, stand auch der Besitzer bald auf der Matte.
Dieser sprach davon, das Velo sei «100 Jahre alt» und er benutze es «jeden Tag». Während Damian die erste Aussage als glaubhaft einstufte, sorgte die zweite bei ihm für Stirnrunzeln.
Um den verärgerten Besitzer zu besänftigen, half ihm Damian, die Veloreifen aufzupumpen. Danach gab er dem Mann noch seine Nummer. Und hoffte, dass dieser es damit bewenden lässt.
Reparatur in Höhe von 240 Franken
Ein weiterer Irrtum. Wenige Tage später tauchte der Velobesitzer mit einer Rechnung aus der Werkstatt in Höhe von 240 Franken bei Damian auf. Der selbstverständlich die Kosten übernehmen solle.
Die Rechnung enthalte «alle möglichen Reparaturen», stellt Damian konsterniert fest. So seien etwa zwei neue Felgen montiert worden, obwohl bei der Kollision nur bei einem Rad eine Speiche ausgerissen wurde. Zudem seien die Felgen bereits zuvor extrem rostig und kaum mehr verkehrstüchtig gewesen.
Damian fragt sich: Muss er wirklich für die Gesamtsanierung der ollen Rostlaube aufkommen?
Damian muss nicht die volle Rechnung begleichen
Nau.ch hat die Schadenanwaelte AG, die sich auf Haftpflicht- und Versicherungsrecht spezialisiert hat, um eine Einschätzung gebeten.
Die Fachanwaltskanzlei schickt voraus, dass eine abschliessende Beurteilung aufgrund fehlender Angaben nicht möglich sei. Beispielsweise sei unklar, ob der Fahrzeuglenker befugt war, das Parkverbotsfeld zu benutzen oder nicht.
Im Grundsatz haftet Damian für den Sachschaden, den er verursacht hat. Aber: «Reparaturkosten, die über die Wiederherstellung des Zustands vor dem Unfall hinausgehen, sind nicht ersatzfähig», schreiben die Schadenanwälte.
Velobesitzer trägt wohl eine Mitschuld
Heisst also: Damian muss nicht für zwei neue Felgen bezahlen, wenn bei der Kollision nur eine beschädigt wurde.
Hinzu komme, dass das Abstellen eines Velos im Parkverbotsfeld ein Mitverschulden darstellt. Ein solches könne zu einer Schadensreduktion beim Unfallverursacher führen, so die Kanzlei.
Sie rät Damian abschliessend, den Schaden der Haftpflichtversicherung zu melden. Diese werde ihn anschliessend vertreten.
Der Reddit-User liess Rückfragen von Nau.ch zur Klärung des Sachverhalts unbeantwortet.
*Name geändert