Rechtsschutz: Was tun, wenn kein Arbeitszeugnis ausgestellt wird?
Du hast jederzeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Sollte dein Arbeitgeber sich weigern, eines auszustellen, kannst du auf den Rechtsschutz zugreifen.
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Das Wichtigste in Kürze
- Als Arbeitnehmer hast du jederzeit das Recht, ein Arbeitszeugnis einzuverlangen.
- Erhältst du trotzdem kein Zeugnis, solltest du den Kontakt zu deinem Chef suchen.
- Ansonsten hilft dir immer auch eine Rechtsschutzversicherung bei solchen Fällen weiter.
Ein Arbeitszeugnis ist für viele ein wichtiges Dokument, um die berufliche Laufbahn zu gestalten. Es dient nicht nur als Referenz, sondern gibt potenziellen neuen Arbeitgebern Einblicke in deine Leistungen und dein Verhalten.
Doch was kannst du tun, wenn dein aktueller oder ehemaliger Arbeitgeber kein Zeugnis ausstellt oder sich weigert, es rechtzeitig bereitzustellen? Unsere Juristen bei Emilia Rechtsschutz geben dir Tipps dazu.
Recht auf ein Arbeitszeugnis
Du hast das Recht, jederzeit und insbesondere am Ende eines Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis zu verlangen. Dabei kannst du zwischen einem Vollzeugnis (detaillierte Beschreibung deiner Aufgaben, Leistungen und deines Verhaltens) und einer Arbeitsbestätigung (nur Dauer und Funktion) wählen. Dieses Recht besteht sowohl während des Arbeitsverhältnisses als auch nach der Kündigung.
![Arbeit](https://c.nau.ch/i/V4ggD8/900/arbeit.jpg)
Falls dein Arbeitgeber dir kein Zeugnis ausstellt, solltest du ihn schriftlich dazu auffordern. Setze eine angemessene Frist, zum Beispiel 10 bis 14 Tage. Erwähne dabei, dass du ansonsten dich verpflichtet siehst, rechtliche Schritte einzuleiten. Am besten schickst du das per Einschreiben.
Rechtsschutz einschalten
Hat das noch alles nicht dazu geführt, dass dir dein Arbeitszeugnis endlich geschickt wurde, empfiehlt es sich spätestens hier deine Rechtsschutzversicherung einzuschalten, sofern du eine hast.
Profitipp: Informiere deinen Rechtsschutz bereits ganz am Anfang, damit kannst du viel Arbeit und Nerven sparen.
![Rechtsschutz](https://c.nau.ch/i/bmOOQm/900/rechtsschutz.jpg)
Wir bei Emilia beraten dich nicht nur ab dem ersten Tag, sondern übernehmen sodann bei kompletter Versicherungsdeckung auch die Kosten für Anwälte oder Gerichtsverfahren. Bereits ein kleines Schreiben, das mit Hilfe der Rechtsschutz erstellt wurde, erhöht in vielen Fällen deine Erfolgschancen massgeblich.
Dein Rechtsschutz kann dir dann auch weiterhelfen, sofern das nötig wird, eine Klage einzureichen.
Good to know
Dein Arbeitszeugnis muss wahrheitsgemäss und wohlwollend sein. Negative Formulierungen, die deinen beruflichen Ruf schädigen könnten, sind nicht erlaubt. Falls das ausgestellte Zeugnis Fehler enthält oder dich in einem schlechten Licht darstellt, hast du das Recht auf eine Korrektur.
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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.