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Zürcher Bezirksgericht spricht Brian eine kleine Genugtuung zu

Keystone-SDA
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Zürich,

Die Haftbedingungen waren für Brian für «beinahe drei Wochen objektiv klar unrechtmässig». Der bekannten Zürcher Gefangene erhält nun eine kleine Genugtuung.

fall brian
Dieses Bild von Brian - dazumal noch Carlos genannt - ist schweizweit bekannt. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Brian bekommt eine Genugtuung von 1000 Franken zugesprochen.
  • Vom 6. bis 26. Januar 2017 wurden in Haft seine Menschenrechte verletzt.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Bezirksgericht Zürich hat dem bekannten Zürcher Gefangenen Brian eine Genugtuung von 1000 Franken zugesprochen. Damit blieb es weit unter der Forderung des jungen Mannes: Dieser hatte wegen unmenschlicher und erniedrigender Behandlung im Gefängnis Pfäffikon eine Genugtuung von 40'000 Franken verlangt.

Die Haftbedingungen seien «in ihren kumulativen Auswirkungen und vor allem mit Blick auf die Dauer von beinahe drei Wochen objektiv klar unrechtmässig» gewesen, hält das Bezirksgericht Zürich in einer Mitteilung vom Dienstag fest.

Stetige Fussfesseln und keine Matratze

Gemäss einer Administrativuntersuchung vom Mai 2017 befand sich Brian vom 6. bis 26. Januar 2017 in Pfäffikon in Einzelhaft. Er musste stets Fussfesseln tragen, ausser bei Zellenverlegungen wurde seine Zellentüre nie geöffnet. Zudem hatte er als Kleidung lediglich einen Poncho und während mehrerer Tage keine Matratze.

Bezirksgericht Zürich
Vier Männer wurden vom Bezirksgericht Zürich wegen der «Antepay»-Glücksspielbezahlkarte zu Freiheitsstrafen verurteilt. (Archivbild) - Keystone

Das Bezirksgericht hatte deswegen schon in einem Urteil vom März 2021 festgehalten, dass es sich um eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention gehandelt habe. Allerdings meinte das Gericht damals, dass Brian seine Genugtuungsforderung zu spät gestellt habe.

Das Obergericht hob diesen Entscheid in der Folge allerdings auf: Betreffend Genugtuung wegen unrechtmässiger Haftbedingungen sei nicht die Strafprozessordnung anwendbar, sondern das kantonale Haftungsgesetz. Demnach habe Brian seine Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Deshalb befasste sich das Zürcher Bezirksgericht nun ein weiteres Mal mit dem Begehren. Es kam erneut zum Schluss, dass trotz des «absoluten Ausnahmeverhaltens des Klägers» eine Verletzung der europäischen Menschenrechtskonvention vorliege. Die Schwelle sei aber nur knapp überschritten worden.

Deshalb sprach es Brian eine Genugtuung von 1000 Franken zu. Dessen Schadenersatzforderungen – unter anderem für die Kosten eines privaten Gutachtens – lehnte es ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann beim Zürcher Obergericht angefochten werden.

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