Zürcher Mohren-Inschriften werden ein Fall fürs Bundesgericht
Der Zürcher Heimatschutz zieht wegen umstrittener Gebäudeinschriften vor Bundesgericht.
Der Zürcher Heimatschutz will nicht akzeptieren, dass die Inschriften «Zum Mohrentanz» und «Zum Mohrenkopf» an zwei Stadtzürcher Gebäuden abgedeckt werden sollen. Er zieht deswegen vor Bundesgericht.
Der Heimatschutz zeigte sich in einer Mitteilung vom Mittwoch überzeugt, dass eine Abdeckung der Schriftzüge – auch wenn sie reversibel sein soll – «den Anliegen des Denkmalschutzes nicht gerecht wird». Die Inschriften seien Zeitzeugen der Kultur- und Wirtschaftsgeschichte der Stadt Zürich.
Nach Ansicht des Heimatschutzes genügt es, eine Erklärtafel anzubringen, die auf den Hintergrund der Namensgebung hinweise. Das Verwaltungsgericht hatte die Abdeckung der Inschriften im Dezember erlaubt.