Bundesrat erlaubt Alkohol: bfu warnt vor Fluss-Disco
Der Bundesrat hat entschieden, ab 2020 auf eine Promillegrenze beim Gummibööteln zu verzichten. Die Unfallverhüter stehen der Neuerung skeptisch gegenüber.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat schafft für Kleinboote eine Ausnahme bei der Promillegrenze.
- Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) kann diesen Entscheid nicht nachvollziehen.
- Sie warnt vor einer Festkultur auf verschiedenen Schweizer Gewässern.
Ein Bierchen zischen beim Böötlen auf Aare, Limmat, Rhein oder Reuss gehört für viele zum Erlebnis. Ab nächstem Jahr kann dies auch ganz legal gemacht werden. Der Bundesrat hat nämlich entschieden, beim Gummibööteln ab 2020 von einer Promillegrenze abzusehen.
Kein Verständnis für den Bundesrat
Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) ist ganz anderer Meinung als der Bundesrat. Für sie sei der Entscheid ein falsches Signal an die Leute. «Böötler könnten glauben, dass das Konsumieren von Alkohol auf der Aare nicht gefährlich ist,» sagt bfu-Mediensprecher Marc Kipfer. Verschiedene Studien würden aber das Gegenteil beweisen.
In der Schweiz gebe es zwar keine Statistik, wie viele Unfälle auf Alkoholkonsum zurückzuführen sind. In Ländern wie der USA sei dieser Prozentsatz aber relativ hoch.
Wassersportart wird als Diskothek missbraucht
«Es hat sich in den letzten Jahren auf vielen Schweizer Gewässern eine Festkultur entwickelt», meint Kipfer. Man verbinde das Gummibööteln nicht mehr mit Wassersport, sondern mehr mit einer Disco. «So kommt es natürlich zu mehr Alkoholkonsum, als wenn man mit dem Rennvelo über einen Pass fahrt», sagt er weiter.
Übrigens: Bis die neuen Bestimmungen Anfang 2020 in Kraft treten, gilt auf Schweizer Seen und Flüssen weiterhin die Grenze 0,5 Promille.