Bundesverfassungsgericht prüft Europas Antwort auf die Finanzkrise

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Deutschland,

Die Europäische Bankenunion gilt als Antwort auf Europas Finanz- und Schuldenkrise – doch der eingeschlagene Weg gefällt längst nicht jedem.

Das Foto zeigt eine Aussenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts.
Das Foto zeigt eine Aussenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Unter der Bankenunion versteht man die Reaktionen auf die Finanzkrise.
  • Zentrale Bestandteile sind eine gemeinsame Bankenaufsicht.

Eine Gruppe von Gegnern klagte vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Regelungen zur Bankenaufsicht und zur möglichen Abwicklung von Krisenbanken. Am Dienstag wird darüber in Karlsruhe (D) verhandelt. Ein Überblick über die Europäische Bankenunion und das anstehende Verfahren:

Was ist die Europäische Bankenunion?

Die unter dem Begriff «Bankenunion» zusammengefassten Pläne waren eine Reaktion auf die Finanzkrise. Zentrale Bestandteile sind eine gemeinsame Bankenaufsicht sowie Regelungen zur Abwicklung von maroden Geldhäusern.

Durch die Einführung des einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus SSM wurde die Europäische Zentralbank (EZB) zur zentralen Aufsichtsbehörde im Euroraum. Direkte Aufsicht hat die EZB über als bedeutend eingestufte Geldhäuser; die nationalen Aufsichtsbehörden wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bleiben vorrangig zuständig für die restlichen Institute. Allerdings arbeiten die nationalen Behörden auch dabei eng mit der EZB zusammen.

Eine zweite Säule der Bankenunion stellt der einheitliche Abwicklungsmechanismus SRM für zahlungsunfähige Banken dar. Ziel ist, die Kosten für Steuerzahler im Krisenfall möglichst gering zu halten. Dafür ist auch ein Abwicklungsfonds geplant, in den rund 55 Milliarden Euro fliessen sollen. Dieser Fonds befindet sich allerdings noch im Aufbau.

Worüber wird in Karlsruhe verhandelt?

Die Klagen richten sich gegen den Bankenaufsichtsmechanismus SSM und den Abwicklungsmechanismus SRM. Die Kläger sehen einen Verstoss gegen das Grundgesetz. Aus ihrer Sicht gibt es für die Neuregelungen keine Rechtsgrundlage in den europäischen Verträgen.

«Die deutsche Bankenaufsicht könnte abgeschafft werden, weil faktisch alle Befugnisse auf die Europäische Zentralbank übertragen werden», sagt der Verfahrensbevollmächtigte der Kläger, Markus Kerber. Auch für den geplanten Abwicklungsfonds gebe es keine Rechtsgrundlage. Im Kern gehe es den Klägern darum, «dass die Bankenunion für Deutschland mehr Haftung und weniger Einflussmöglichkeiten bedeutet».

Wer steht hinter der Klage?

Getragen werden die Verfassungsbeschwerden von der Initiative Europolis um den Juristen und Wirtschaftswissenschaftler Kerber von der TU Berlin. Insgesamt reichten sechs Gegner der Bankenunion Verfassungsbeschwerden ein. Bereits im Sommer 2014 gingen die ersten Klagen ein, im September dieses Jahres erst setzte das Gericht einen Verhandlungstermin an.

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