CO2-Gesetz trifft Landbevölkerung nicht stärker
Das CO2-Gesetz verursacht Mehrkosten für viele Schweizer Haushalte. Dass aber besonders die Landbevölkerung unter der Vorlage leidet, stimmt nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Am 13. Juni stimmt die Schweiz über das CO2-Gesetz ab.
- Durch höhere Benzinpreise entstehen Mehrkosten für die Landbevölkerung.
- Von höheren Heizkosten und Flugticket-Abgabe dürfen Städter mehr betroffen sein.
Es ist ein Argument gegen das CO2-Gesetz, das viele Wähler überzeugt: Die Vorlage schwäche die Randregionen. Doch damit machen es sich die Gegner der Vorlage zu einfach.
Klar: Anders als in der Stadt und der Agglomeration ist der öffentliche Verkehr auf dem Land schlechter ausgebaut. Heisst: Wer mobil sein will, ist häufig aufs Auto angewiesen.
Mit dem neuen CO2-Gesetz werden Benzin und Diesel teurer. Denn Treibstoff-Importeure werden verpflichtet, bis 2030 90 Prozent der CO2-Emissionen zu kompensieren, die durch den Verkehr entstehen.
Maximal 12 Rappen pro Liter dürfen die Importeure auf den Benzinpreis aufschlagen. Ob sie das machen, ist die andere Frage.
Denn: Bereits heute muss ein Teil der Emissionen kompensiert werden. Mit dem aktuellen CO2-Gesetz dürfen die Treibstoff-Importeure dem Autofahrer dafür maximal 5 Rappen verrechnen. Ausgeschöpft werden aufgrund des Preiskampfs an den Zapfsäulen nur 1,5 Rappen.
Benzin mit CO2-Gesetz leicht teurer
Würde das Gesetz angenommen, wäre folglich der maximale Aufschlag bei 10,5 Rappen. Zum Vergleich: Seit Dezember hat der Liter Bleifrei mehr als doppelt so viel zugelegt.
Beim Spritpreis dürfte die Landbevölkerung im Nachteil sein. Nicht aber bei der Flugticket-Abgabe. Diese liegt zwischen 30 und 120 Franken pro Ticket, abhängig von Distanz und Klasse.
Die Einnahmen werden zu 51 Prozent via Krankenkasse an die Bevölkerung rückvergütet. Konkret: jährlich 60 Franken pro Person. Selbst wer zweimal pro Jahr einen Kurzstreckenflug macht, zahlt nicht mehr.
Städter heben viel öfters ab
Aufgrund der Teil-Rückvergütung dürften gemäss einer Studie des Marktforschungsinstituts Sotomo 90 Prozent der Bevölkerung von der Flugticket-Abgabe profitieren. Besonders stark die Landbevölkerung: Sie hebt im Schnitt 0,5 Mal pro Jahr ab, die Städter rund doppelt so oft.
Auch beim Heizen ist man auf dem Land im Vorteil. Das CO2-Gesetz sieht eine Abgabe von maximal 210 Franken pro Tonne CO2 vor. Das Prinzip ist nicht neu, bereits heute gibt es eine Abgabe von maximal 120 Franken. Ausgeschöpft werden aktuell 96 Franken.
Wer mit Gas oder Öl heizt, muss künftig mehr zahlen. Das trifft aktuell sechs von zehn Haushalte in der Schweiz – viele davon in der Stadt.
Berggebiete für CO2-Gesetz
Denn gerade Berg- und Randregionen heizen bereits fossilfrei. In den Kantonen Graubünden und Glarus wird die Hälfte der Gebäude mit erneuerbaren Energien geheizt, in Uri sogar noch mehr. Anders in den Stadtkantonen: In Genf werden 83 Prozent der Gebäude mit Öl oder Gas geheizt.
So überrascht es wenig, spricht sich die Schweizer Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) für das CO2-Gesetz aus. «Es war uns im Rahmen der parlamentarischen Beratung ein zentrales Anliegen, dass die Berggebiete nicht zusätzlich benachteiligt werden», heisst es in einer Medienmitteilung.
Das sei aber nicht der Fall. Die SAB hält zudem für positiv, mit dem Klimafonds Berggebiete und ländliche Räume Gelder zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels bereitstehen. «Denn diese Räume sind durch den Klimawandel besonders betroffen und müssen entsprechende Anpassungsstrategien und Massnahmen entwickeln.»