Am Freitag zeichnet sich bei den Aktien der Credit Suisse ein Kampf um die 2-Franken-Marke ab.
Credit Suisse Aktien
Die Aktien der Credit Suisse dürfte noch eine Weile volatil bleiben. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Investoren bleiben bei den Aktien der Credit Suisse skeptisch.
  • Am Freitag zeichnete sich einen Kampf um die 2-Franken-Marke ab.
  • Am Vortag hatten sich die Papiere zunächst erholt.
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Bei den Aktien der Grossbank Credit Suisse bleiben die Nerven der Investoren angespannt. Nachdem es zunächst danach aussah, als setzen die Papiere ihre Erholung vom Vortag fort, zeichnet sich nun ein Kampf um die 2-Franken-Marke ab.

Gegen 9.27 Uhr notieren die Papiere noch 0,4 Prozent im Plus bei 2,03 Franken. Zum Börsenstart waren sie zunächst noch um knapp 3 Prozent in die Höhe geschnellt, um zwischenzeitlich gar deutlich ins Minus zu fallen. Kurz vor 11 Uhr fallen die Anteilsscheine um 3,6 Prozent zurück auf 1,949 Franken.

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Seit dem Kurseinbruch vom Mittwoch um zeitweise mehr als 30 Prozent und der raketenartigen Erholung vom gestrigen Donnerstag mit Kursgewinnen von kurzzeitig bis zu 40 Prozent scheint sich nun eine gewisse Ratlosigkeit bei den Anlegern breit zu machen, heisst es im Handel. Letztlich sei die aktuelle Kursentwicklung ein Zeichen für die nach wie vor hohe Nervosität auf Investorenseite, meinen Marktteilnehmer.

Die anderen Finanzwerte wie die UBS, Partners Group oder Julius Bär, die zur Wochenmitte angesichts der Panik mit verkauft worden waren, setzen unterdessen ihre Erholung zum Wochenschluss fort.

Keine weiteren Hiobsbotschaften

Es habe zuletzt keine weiteren Hiobsbotschaften gegeben, was die Gemüter der Anleger an sich beruhige, heisst es im Handel. Vielmehr werde die Unterstützung der Schweizer Finanzmarktaufsicht und der Schweizerischen Nationalbank auch weiterhin als positives Signal gewertet.

Wie etwa Wirtschaftsprofessor Aymo Brunetti in einem aktuellen Zeitungsinterview sagte, sieht er nach der Unterstützung für die Credit Suisse keinen Anpassungsbedarf beim «Too big to fail»-Konzept. Dieses sei beim aktuellen Fall gar nicht betroffen, so Brunetti, einer der Väter des Regelwerks.

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