Eine Frau, die bei Bund, Kanton oder Gemeinde arbeitet, verdient weniger als ihr männlicher Kollege. Auch der öffentliche Sektor schafft keine Gleichstellung.
Lohngleichheit frau mann
Die Lohnungleichheit ist in der Schweiz noch immer gross. - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Frauen verdienen im Schnitt fast 10'000 Franken pro Jahr weniger als Männer.
  • Mit einer Charta versucht der öffentliche Sektor mit gutem Beispiel voranzugehen.
  • Die Ursachen für die Lohndiskriminierung der Frauen sind zum Teil unterschwellig.
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Das Bundesamt für Statistik wartete Ende Januar mit ernüchternden Zahlen auf. Die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau bleibt ungleich. Frauen erhalten für gleiche Arbeit durchschnittlich noch immer 12 Prozent weniger Geld: 819 Franken pro Monat, 9828 Franken pro Jahr, 393'120 Franken über 40 Erwerbsjahre.

Die Werte beziehen sich laut Didier Froidevaux vom bfs auf Medianwerte, also den mittleren Lohn. Würde man die Durchschnittslöhne betrachten, so wäre der gesamthafte Lohnunterschied mit 18,3 Prozent deutlich höher. - bfs

7,7 Prozent der Lohndifferenzen im Jahr 2016 können nicht erklärt werden. Der Wert geht kontinuierlich zurück. 2012 waren es noch 8,3 Prozent.

Im öffentlichen Sektor ist die Diskriminierung kleiner als im privaten Sektor. - BFS

Die öffentliche Hand soll mit gutem Beispiel vorangehen

«Die öffentliche Hand hat in der Förderung der Lohngleichheit eine Vorbildfunktion», heisst es beim eidgenössischen Büro für Gleichstellung zwischen Frau und Mann (EBG). Immerhin: Im öffentlichen Sektor sind die unerklärbaren Unterschiede im Lohn tiefer.

Der Wert lag 2012 bei 6,5 Prozent, 2014 bei 6,9 Prozent und 2016 bei 5,9 Prozent. Nur: Der unerklärbare Lohnunterschied im privaten Sektor betrug im Jahr 2016 8,1 Prozent.

Das Eidgenössische Büro für Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) strebt die Auflösung der geschlechterspezifischen Lohndifferenzen an. Das sei wichtig, erklärt die Öffentlichkeitsbeauftragte Sabine Baumgartner.

«Zum Zeitpunkt der Familiengründung überlegt man sich wer bleibt zu Hause und schaut zu den Kindern. Wenn der Mann mehr verdient, kann das Paar unter anderem aufgrund finanzieller Überlegungen zum Schluss kommen, dass die Frau ihr Pensum reduziert oder sich ganz aus dem Job zurückzieht.»

Eine Charta gegen die Diskriminierung

2016 wurde die «Charta für Lohngleichheit im öffentlichen Sektor» lanciert. Kantone und Gemeinden, die diese unterzeichnen, versprechen die Lohngleichheit umzusetzen. 15 Kantone und 45 Gemeinden sowie der Bund haben die Charta unterzeichnet.

«Das Unterzeichnen der Charta ist freiwillig», sagt Baumgartner. «Trotzdem setzen die Teilnehmer damit ein Zeichen.» Die am Donnerstag veröffentlichten Zahlen zeigen: Bei Kantonen und Städten ist der unerklärbare Lohnunterschied mit 1 bis 4 Prozent tief.

Unerklärbare Lohnunterschiede in den Kantonen, die mithilfe von Logib ihre Löhne vergleichen.
Lohnunterschiede in den teilnehmenden grossen Städten.

Sieben Prozent beträgt der Lohnunterschied zwischen Mann und Frau schon beim Berufseinstieg. Diesen Rückstand trage die Frau unter Umständen noch lange mit sich. Lohneinbussen schlagen sich zudem auch in tieferen Pensionskassen- und Sozialbeiträgen nieder.

Das EBG bietet das Tool Logib an, ein System, mit dem sich Löhne vergleichen und Ungleichheiten erkennen lassen. In diesem Fall spricht man beim EBG von «Lohndiskriminierung»: Der Unterschied ist nicht gerechtfertigt.

Was ist der Grund für die Differenz?

Das BFS erklärt den unterschiedlichen Lohn zwischen Mann und Frau etwa mit Differenzen bezüglich Qualifikation, persönlicher Merkmale oder beruflicher Stellung. Aber auch der ausgeübte Beruf, Unternehmensgrösse, Branchenzugehörigkeit oder Region spielen eine Rolle.

Auffallend ist, dass der Lohnunterschied grösser ist, je höher die Hierarchiestufe. 2016 verdienten Frauen in hohem Verantwortungsniveau 18,5 Prozent weniger als ihre Kollegen mit Bart. Der Geschlechterunterschied zwischen Arbeitnehmenden ohne Kaderfunktion betrug «nur» 8,4 Prozent.

Vorurteile und unterbewusste Überzeugungen beeinflussen die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau. - EBG
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