Lego verklagt Betonblock-Hersteller wegen Markenrechtsverletzung
Der Lego-Hersteller zieht vor Gericht gegen einen Produzenten von Anti-Terror-Pollern. Grund: Verwechslungsgefahr durch ein Noppensystem.

Lego, der weltbekannte dänische Spielzeughersteller, hat Klage gegen die niederländische Firma BETONBLOCK eingereicht. Diese stellt Formen für tonnenschwere Betonblöcke her, die Anti-Terror-Poller produzieren sollen.
Der Streitpunkt: Die Blöcke basieren auf einem Noppensystem, das an Legosteine erinnert. Lego sieht darin eine Verletzung seines Markenrechts und will verhindern, dass der Name zum Gattungsbegriff wird, wie «NOS» berichtet.
Klötze für die Sicherheit
Die Stahlformen von BETONBLOCK werden genutzt, um Betonklötze zu giessen, die bei Grossveranstaltungen wie Festivals oder Weihnachtsmärkten als Sicherheitsbarrieren dienen. Auf der Website des Unternehmens wird mit Begriffen wie «Beton-Legosteine» geworben, berichtet «Spiegel».
Diese Wortwahl und das Design der Poller stossen bei Lego auf scharfe Kritik. Laut dem Lego-Anwalt Jeroen Boelens werde der Markenname «auf eine Weise verwendet, die Schaden anrichtet.» Das berichtet «Bild» in Bezug auf «NOS».
Lego Hersteller sieht Verwechslungsgefahr
Lego argumentiert, dass die Verwendung des Begriffs dazu führen könnte, dass dieser zum allgemeinen Begriff für alles mit Noppen wird. Dies würde den Schutz der Marke langfristig gefährden, berichtet «Focus».

Der Spielzeughersteller will mit der Klage verhindern, dass künftig auch andere Produkte mit ähnlichem Design als «Lego» bezeichnet werden könnten.
Betonblock weist Vorwürfe zurück
BETONBLOCK weist die Vorwürfe entschieden zurück, berichtet «Bild». Sander Tacx, Marketingdirektor des Unternehmens, erklärte:
Es sei noch nie ein Kind mit einem 2'500 Kilogramm schweren Betonblock beschenkt worden, weil es sich Lego wünschte. Für ihn sei die Klage lediglich eine Schikane gegen sein Unternehmen, schreibt «Focus».
Auch ihr Anwalt Jesse Hofhuis betonte gegenüber «NOS», dass Begriffe wie «Beton-Legosteine» seit Jahren in der Branche üblich seien.
Experten uneins über Ausgang des Verfahrens
Rechtsexperten sehen den Fall unterschiedlich. Einige betonen, dass Lego seine Marke schützen muss.
Andere weisen darauf hin, dass es sich bei den Betonklötzen um ein völlig anderes Produkt handelt. Das Gericht hat bislang keinen Termin für ein Urteil bekannt gegeben.