Migros und Coop bei Quarantäne knallhart
Wer in ein Risikoland reist, muss zehn Tage in Quarantäne. Den Lohn müssen Arbeitgeber nicht zahlen. Ein Entgegenkommen sollen Arbeitnehmer nicht erwarten.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer in ein Risikoland reist, muss für zehn Tage in Quarantäne.
- Die Löhne müssen während dieser Zeit nicht bezahlt werden.
- Firmen bieten an, eine Quarantäne mit Ferien und Überzeit zu kompensieren.
Pünktlich vor den Sommerferien präsentierte der Bundesrat eine neue Corona-Regel: Wer ein Risikoland besucht, muss sich nach der Rückkehr zehn Tage in Quarantäne begeben.
Betroffen sind aktuell 29 Länder. Darunter Schweden, USA, Israel, Serbien und Kosovo. Die Liste wird regelmässig aktualisiert.
In Firmen, wo Homeoffice ohne Weiteres möglich ist, dürften die Quarantäneregeln kaum ein Problem sein. Anders sieht es in Branchen aus, wo nicht von daheim aus gearbeitet werden kann.
Der Baumeisterverband rät den Arbeitnehmern darum «dringend davon ab», in Risikoländer zu reisen, berichtet der «Tages-Anzeiger». Die Branche beschäftigt rund 3000 Personen aus Serbien und Kosovo.
Keinen Anspruch auf Lohn
In der Verordnung ist geregelt, dass Mitarbeiter keinen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung haben, wenn sie aus einem Risikoland zurückkehren.
Das wird so umgesetzt. Beim Baukonzern Implenia müssen Arbeitnehmer, die aus einem Risikogebiet zurückkehren, für die Quarantäne Ferien nehmen oder mit Überzeit kompensieren.
Im Detailhandel sieht es gleich aus. Migros-Sprecher Marcel Schlatter sagt gegenüber Nau.ch: «Selbstverständlich geht die Quarantäne zulasten der Freizeit.»
Gleich sieht es bei der Konkurrenz aus: «Gemäss den gesetzlichen Grundlagen ist eine Quarantäne nicht bezahlt, dies gilt grundsätzlich auch bei Coop», sagt Sprecherin Rebecca Veiga. Man suche aber in einem solchen Fall eine gemeinsame Lösung. «Unsere Mitarbeitenden haben beispielsweise die Möglichkeit, bestehendes Ferienguthaben oder Überstunden einzuziehen.»
Auch bei Lidl und Aldi werden bei einer Quarantäne nach einer Reise in ein Risikoland die Löhne nicht weitergezahlt. Die Discounter bieten ihren Angestellten ebenfalls an, die Zeit mit Ferien oder Überzeit zu kompensieren. Lidl-Sprecherin Corina Milz sagt: «Wir appellieren hier an den Gemeinschaftssinn unserer Mitarbeitenden und empfehlen momentan auf Reisen in Risikogebiete zu verzichten.»
Unia appelliert an Arbeitgeber
Bei der Gewerkschaft Unia rümpft man die Nase. «Arbeitgeber können Angestellten nicht vorschreiben, was sie in ihrer Freizeit machen und was nicht», kommentiert Sprecherin Leena Schmitter.
Sie rät den Angestellten, sich zu informieren. Appelliert aber auch an die Arbeitgeber. Diese können Ausnahmen machen: etwa bei einem Todesfall oder schwerer Krankheit eines Verwandten.
Die Quarantäneverordnung kennt sowieso einige Ausnahmen. Angestellte eines Transportunternehmens, welche regelmässig Güter über die Grenze transportieren, müssen etwa nicht in Quarantäne. Und wer im Gesundheitswesen oder für die Polizei tätig ist, darf weiter arbeiten, wenn der Einsatz «zwingend notwendig» ist.