Verwaltungsrat

RBB kündigt Patricia Schlesinger fristlos

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Deutschland,

Der Sender SBB hat der früheren Intendantin Patricia Schlesinger fristlos gekündigt. Gegen sie läuft ein Verfahren wegen Verdachts auf Veruntreuung.

Patricia Schlesinger
Patricia Schlesinger ist frühere Intendantin von RBB. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Patricia Schlesinger wurde vom RBB fristlos gekündigt.
  • Ihr Recht auf Alters- und Hinterbliebenenversorgung wird somit widerrufen.
  • Gegen die frühere Intendantin gibt es zahlreiche Vorwürfe wegen ihrer Amtsführung.

Der Verwaltungsrat des Senders RBB hat der früheren Intendantin Patricia Schlesinger fristlos gekündigt. Mit der Kündigung würden auch Schlesingers Ansprüche auf die Zahlung von Alters- und Hinterbliebenenversorgung widerrufen, erklärte der Verwaltungsrat.

Auch eine Abfindung solle es nicht geben. Das Gremium sehe «diese Beschlüsse als erforderlich an», hiess es in einer Erklärung. So sei es möglich, «die Rechte des RBB gegenüber Patricia Schlesinger auch im Interesse der Beitragszahler bestmöglich zu wahren.»

Patricia Schlesinger
RBB-Zentrale in Berlin - AFP/Archiv

Gegen Schlesinger werden derzeit zahlreiche Vorwürfe wegen ihrer Amtsführung erhoben. Deshalb läuft gegen sie derzeit ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und der Vorteilsnahme. Der Verwaltungsrat sehe «das Vertrauensverhältnis zu Frau Schlesinger durch ihr Verhalten als nachhaltig zerstört an.» Das hiess es in der Erklärung vom Montag.

Grund für Kündigung von Patricia Schlesinger nicht genannt

«Ausdrücklich möchte ich klarstellen, dass eine Abfindung für Frau Schlesinger im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung ihres Dienstverhältnisses auf der Grundlage der vorliegenden Fakten nicht in Betracht kommt», erklärte die amtierende Verwaltungsratsvorsitzende Dorette König.

Patricia Schlesinger
Patricia Schlesinger bei einem DPA-Interview - Keystone

«Zu den konkreten Gründen für die beschlossene ausserordentliche fristlose Kündigung möchte ich mich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht äussern.» Das teilte König weiter mit. Diese würden nunmehr zunächst Frau Schlesinger und ihrem Rechtsanwalt mitgeteilt werden, erklärte sie. «Dies ist unseres Erachtens ein Gebot des fairen Verfahrens.»

Der Sender erklärte, die Kündigung erfolge auf Grundlage wichtiger Gründe im Sinne des Paragrafen 626 BGB. Dort heisst es, dass ein Dienstverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden könne. Dies, wenn dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist «nicht zugemutet werden» könne.

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