Strengere Vorschriften für Glyphosat-Einsatz in Kraft getreten
Der Einsatz des Unkrautvernichters Glyphosat ist ab sofort deutlich eingeschränkt und wird bis zum Ende des Jahres 2023 ganz verboten.
Das Wichtigste in Kürze
- Verordnung regelt auch Ausstieg bis Ende 2023.
Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt trat am Mittwoch eine Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung in Federführung des Landwirtschaftsministeriums in Kraft, die den Einsatz dieses sowie weiterer Pflanzenschutzmittel regelt. Die Verordnung gehört zum Aktionsprogramm Insektenschutz - das Bundeskabinett hatte das Gesetzespaket nach langem Tauziehen im Februar verabschiedet.
«Der Glyphosatausstieg kommt», erklärte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) dazu. Die Anzahl und die Vielfalt von Insekten gingen «massiv zurück». Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sei eine der zentralen Ursachen dafür.
Verboten ist der Einsatz glyphosathaltiger Mittel künftig etwa in der Regel an Gewässern, in Naturschutzgebieten, im Haus- und Kleingartenbereich und auf Flächen für die Allgemeinheit, etwa auf Spielplätzen. In der Landwirtschaft gibt es künftig Einschränkungen bei der Vorsaat- und Stoppelbehandlung und der Einsatz von Glyphosat unmittelbar vor der Ernte wird generell verboten. Komplett verboten ist die Anwendung von Glyphosat ab Januar 2024.