UBS und Bund sind sich über Abmachungen zur Verlustgarantie uneins
Nach der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS gibt es noch offene Fragen. Bei der Verlustgarantie sind sich Bund und UBS uneinig.
Das Wichtigste in Kürze
- Zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS gibt es noch viele offene Fragen.
- Zwischen UBS und Bund soll es zu einem Missverständnis zur Verlustgarantie gekommen sein.
Im Zuge der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS gibt es noch viele offene Fragen oder sogar Ungereimtheiten. So ist es offenbar zu einem Missverständnis zwischen der UBS und dem Bund bei den Absprachen zur Verlustgarantie gekommen.
Nach der Übernahme dürfte vor allem die Abwicklung von verlustbringenden Teilen des CS-Investment-Banking eine grosse Herausforderung für die UBS werden. Sollte es daher auf einem «klar abgegrenzten Teil» des Portfolios zu Verlusten kommen, muss die UBS zwar die ersten 5 Milliarden Franken schultern. Danach übernimmt aber der Bund die nächsten 9 Milliarden.
Uneinigkeit zur Verlustgarantie
Darüber hinaus muss die UBS laut dem Bund selbst aufkommen: «Der Bund ist keinerlei Verpflichtung über 9 Milliarden Franken hinaus eingegangen», sagte Mario Tuor, Kommunikationsleiter beim Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF), das dem Finanzdepartement unterstellt ist, auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP.
Die UBS sieht das allerdings anders: UBS-Chef Ralph Hamers hatte an einer Telefonkonferenz am späten Sonntagabend Analysten erklärt, es sei vereinbart worden, dass über die 14 Milliarden hinaus anfallende Verluste zwischen der Bank und dem Bund geteilt würden. Die UBS wollte das Thema am Mittwoch offiziell nicht weiter kommentieren.
Wer nun recht hat, lässt sich heute kaum mehr eruieren. In einem Schreiben des Finanzdepartment hatte es am Sonntag noch geheissen: «Weitergehende Verluste würde wiederum die UBS übernehmen.» Diese Passage wurde später kommentarlos gelöscht. Die Publikation sei ein Versehen gewesen, sagte SIF-Sprecher Tuor auf Anfrage.